Nvidia ist ein Technologieunternehmen, das sich auf Grafikprozessoren, Künstliche Intelligenz, autonome Fahrzeuge und Rechenzentrumstechnologien spezialisiert hat.
Quelle: ©unsplash.com
Google
neu
Die Newsartikel wurden besser lesbar gestaltet.
Mehr erfahren
wallstreetONLINE Redaktion  |  13. Dezember 2024, 09:37 Aufrufe: 255

Supreme-Court-Berufung: Nvidia weiterhin vor Gericht wegen verschleierter Krypto-Umsätze

Nvidia steht im Fokus, da der Supreme Court eine Klage wegen angeblich verschleierter Krypto-Mining-Umsätze weiterlaufen lässt.Der US-amerikanische Supreme Court hat Nvidias Berufung zur Abweisung einer Sammelklage von Aktionären abgelehnt, die dem Chiphersteller vorwirft, GPU-Verkäufe an Krypto-Miner in Milliardenhöhe verschleiert zu haben. Hintergrund der Klage Die Klage, die erstmals 2018 eingereicht wurde, beschuldigt Nvidia, den Umfang seiner GPU-Verkäufe an Krypto-Miner bewusst heruntergespielt zu haben. Dies geschah während eines Hypes im Kryptomarkt, als Miner GPUs massenhaft aufkauften, um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum zu schürfen. Aktionäre behaupten, dass Nvidia seine …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
Anhören
Teilen
Feedback
Kopieren
ARIVA Newsletter
Nvidia 135,17 $ Nvidia Chart -0,78%

Community-Beiträge zu Nvidia

Avatar des Verfassers
15.09.2004 - 10:34 Uhr
Parocorp
Avatar des Verfassers
11.01.2025 - 12:28 Uhr
Chris_13
NVIDIA: Wer war dabei ?
Den Markt handeln den man sieht. Ich sehe eine Marge von 55%...ein starkes Wachstum, Momentum und ein "fast"Monopol. Aber ja an einem Crash kommt auch eine NVIDIA nicht vorbei aber das ist Glaskugel lesen.
Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.