Ein Tagebau (Symbolbild).
Dienstag, 21.01.2020 15:35 von | Aufrufe: 347

Stromverbraucher sollen beim Kohleausstieg ab 2023 entlastet werden

Ein Tagebau (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Wenn der Kohleausstieg die Strompreise treibt, sollen Verbraucher einem Gesetzentwurf zufolge ab dem Jahr 2023 zusätzlich entlastet werden. Dann solle ein "angemessener Zuschuss" (...) die Übertragungsnetz-Entgelte mindern, heißt es im neuen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für den Kohleausstieg. Diese zahlt, wer an die großen Übertragungsnetze angeschlossen ist. Das seien nachgelagerte Stromnetze, die ihrerseits die Preisminderung an Verbraucher weitergeben sollen, sowie "einzelne Großkunden". Weil die Entwicklung des Strompreises noch offen ist, nennt der Entwurf keine genaue geplante Entlastungssumme.

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollen ab 2023 zusätzlich "einen jährlichen angemessenen Zuschuss für zusätzliche Stromkosten erhalten", heißt es im Entwurf weiter. Dafür soll "eine standardisierte, objektive Berechnungsmethode entwickelt" werden.

Der Entwurf vom Dienstag lässt auch noch offen, wie teuer der Ausstieg aus der Steinkohle die Steuerzahler höchstens kommen soll. An der betreffenden Stelle steht noch ein X. Bis 2026 sollen sich die Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken aufs Abschalten gegen Entschädigung bewerben können, dabei soll es einen Maximalbetrag geben, den sie verlangen dürfen. Grundsätzlich gilt, dass den Zuschlag erhält, wer am wenigsten Entschädigung für den größten Klimaschutz-Effekt fordert, es gibt aber ein paar Einschränkungen.

Der vergangene Woche zwischen Bund, Kohleländern und Konzernen aushandelte Abschalt-Zeitplan für die Braunkohle ist noch nicht im Gesetzentwurf enthalten. Er soll aber am 29. Januar zusammen mit dem Steinkohle-Teil im Bundeskabinett verabschiedet werden./DP/eas


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