Ein Strommast (Symbolbild).
Montag, 26.09.2016 18:45 von | Aufrufe: 1968

Streit um Uniper-Kraftwerk Datteln erneut vor Gericht

Ein Strommast (Symbolbild). pixabay.com

GELSENKIRCHEN/DATTELN (dpa-AFX) - Der wegen Planungsfehlern jahrelang gestoppte Bau des Kohlekraftwerks Datteln 4 kommt am Dienstag (09.00 Uhr) erneut vor Gericht. Diesmal hat die Nachbarstadt Waltrop geklagt, weil das Land NRW 2014 den Landesentwicklungsplan geändert und so eine nachträgliche Genehmigung möglich gemacht hatte. Naturschützer lehnen das große Kohlekraftwerk vehement ab, parallel läuft ein weiteres Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.

Der Kraftwerksbetreiber Eon - heute Uniper - hatte das Kraftwerk fünf Kilometer vom eigentlich reservierten Standort entfernt errichtet und sich dabei auf den städtischen Bebauungsplan verlassen. Deshalb hatte ein Gericht 2009 den schon weit fortgeschrittenen Bau gestoppt. Der Energiekonzern hat bereits mehr als eine Milliarde Euro verbaut.

Das moderne Kohlekraftwerk kann rechnerisch Strom für rund eine Million Menschen liefern. Außerdem ist es für die Produktion von Bahnstrom und die Fernwärmeversorgung der Region ausgelegt. Umweltschützer lehnen die Anlage unter anderem ab, weil sie zu nah an Wohnhäusern und einem Naturschutzgebiet stehe. Im Frühjahr hatte Eon eine teilweise Genehmigung für den Weiterbau bekommen. Ob das Kraftwerk je ans Netz geht, ist weiter offen./rs/DP/tos


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

12,515
+0,20%
E.ON SE Chart
52,06
+4,62%
Uniper SE Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur E.ON SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News