Ein Atomkraftwerk (Symbolbild).
Dienstag, 26.02.2013 18:38 von | Aufrufe: 258

Streit um Atomkraftwerk Biblis - RWE klagt gegen Land Hessen

Ein Atomkraftwerk (Symbolbild). © jotily / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

KASSEL/BIBLIS (dpa-AFX) - Im Streit um eine vorübergehende Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis treffen sich der Energiekonzern RWE und das Land Hessen am Mittwoch vor Gericht. Von dem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hängt ab, ob das Unternehmen das Land auf rund 187 Millionen Euro Schadenersatz verklagen kann. Hintergrund ist das Atom-Moratorium, das die Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 verkündet hatte. Das Umweltministerium in Wiesbaden ordnete daraufhin an, den Betrieb in Biblis für drei Monate einzustellen. RWE klagt in Kassel gegen diese Anordnung.

Schadenersatz muss das Unternehmen aber vor einem Zivilgericht erstreiten, kann das allerdings nur, wenn der VGH die Stilllegung für nicht rechtmäßig erklärt. Die beiden Blöcke Biblis A und B wurden später dauerhaft vom Netz genommen./jba/DP/edh


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in RWE AG
TT2P64
Ask: 2,20
Hebel: 20,55
mit starkem Hebel
Zum Produkt
TT149A
Ask: 7,02
Hebel: 4,95
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: TT2P64,TT149A,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

31,98
+1,01%
RWE AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur RWE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News