Das Arbeitsgericht Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf beim Autozulieferer abgelehnt. Doch der Rechtsstreit geht weiter.
Der seit einem Monat laufende Streik beim Autozulieferer Neue Halberg Guss (NHG) geht weiter. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Freitag eine einstweilige Verfügung ab, mit der das Unternehmen den Arbeitskampf in den Werken Saarbrücken und Leipzig stoppen lassen wollte. Am Tag zuvor waren Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag gescheitert. Die rund 2200 Beschäftigten streiken seit dem 14. Juni für höhere Abfindungen und Beschäftigungsgesellschaften im Fall von Entlassungen
Der Hersteller von Motorblöcken und Antriebswellen gehört seit dem Jahresbeginn zur bosnisch-deutschen Prevent-Gruppe der Familie Hastor, die sich vor allem mit VW erbittert um Lieferkonditionen gestritten und Aufträge verloren hat. Das Management will das NHG-Werk Leipzig mit 700 Beschäftigten Ende 2019 schließen. Im Stammwerk Saarbrücken mit rund 1500 Beschäftigten wurde zuletzt ein Abbau von 300 Jobs erwogen.
Vor dem Arbeitsgericht warfen die NHG-Anwälte der IG Metall vor, rechtswidrig einen Eigentümerwechsel erzwingen zu wollen und daher illegale Ziele zu verfolgen. Dieser Einschätzung schlossen sich die Richter nicht an: Die Streikziele seien nicht auf die wirtschaftliche Vernichtung des Unternehmens gerichtet, sondern sollten Nachteile der Beschäftigten ausgleichen, hieß es zur Begründung. Die NHG kündigte an, beim Landesarbeitsgericht Hessen in die Berufung zu gehen. Darüber würde laut Justiz frühestens am Montag verhandelt.
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