Stimmrechtsanteile: Südzucker AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Donnerstag, 17.04.2014 19:40 von DGAP - Aufrufe: 669

Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt 17.04.2014 19:37 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die BlackRock, Inc. , New York, NY, U.S.A. hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.04.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim, Deutschland am 15.04.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,08% (das entspricht 6280946 Stimmrechten) betragen hat. 3,08% der Stimmrechte (das entspricht 6280946 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt Theodor-Heuss-Anlage 12 68165 Mannheim Deutschland Internet: www.suedzucker.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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