Berechnung von Steuerausgaben (Symbolbild).
Freitag, 21.01.2022 05:49 von | Aufrufe: 258

Steuerzahler-Präsident als Sachverständiger im 'Cum-Ex'-Ausschuss

Berechnung von Steuerausgaben (Symbolbild). © pixabay.com

HAMBURG (dpa-AFX) - Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum "Cum-Ex"-Skandal wird am Freitag (ab 14.00 Uhr) der Präsident des Bundes der Steuerzahler gehört. Reiner Holznagel soll als Sachverständiger zu den milliardenschweren "Cum-Ex"-Aktiengeschäften der Banken zulasten der Steuerkasse aussagen. Auf der Tagesordnung der 23. Sitzung des PUA stehen unter anderem auch Vernehmungen zweier Mitarbeiter des Hamburger Finanzamts für Großunternehmen.

Der Ausschuss will den Vorwurf einer möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Hamburger Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Mitinhabern der Bank, Max Warburg und Christian Olearius, in den Jahren 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.

Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Scholz hatte die Treffen im Untersuchungsausschuss eingeräumt, aber angegeben, sich an den Inhalt der Gespräche nicht erinnern zu können. Eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schloss er aber aus./fi/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News