Die Gewerbesteuer nutzt nur den ohnehin starken Kommunen. Sie macht die reichen Städte reicher, die armen bleiben arm. Der Wettbewerb funktioniert in Deutschland nicht. Die Hebesätze sollten weg. Eine Analyse.
Die Ökonomen lieben die unsichtbare Hand des Marktes. Die Allzweckwaffe Wettbewerb soll Anreize setzen, damit jeder Einzelne so agiert, dass der Wohlstand der ganzen Gesellschaft maximiert wird. Deswegen sei es sinnvoll, auch Staaten und Regionen in Konkurrenz treten zu lassen.
In Lehrbüchern funktioniert Steuerwettbewerb so: Jede Region kann die Höhe der Unternehmenssteuern selbst bestimmen. Werden hohe Steuern erhoben, muss den Betrieben eine gute Infrastruktur geboten werden, damit diese nicht abwandern. Im Gleichgewicht siedelt sich jeder Betrieb dort an, wo er die für ihn optimale Kombination aus Infrastruktur und Steuersatz vorfindet. Die gesamtwirtschaftliche Effizienz steigt – theoretisch. Es wundert daher nicht, dass viele Ökonomen von der jüngsten Reform des Länderfinanzausgleichs so enttäuscht sind. Effizienz und Wettbewerb waren wohl das Letzte, an das die 16 Länderfinanzminister dachten, als sie dem Bund 9,5 Milliarden Euro abhandelten.
Unserem Föderalismus ist der Wettbewerbsgedanke fremd, er basiert auf dem bündischen Prinzip, also der Solidarität der Gebietskörperschaften. Steuermittel werden gemäß den jeweiligen Aufgaben auf die einzelnen Ebenen verteilt. Die kommunale Finanzautonomie drückt sich in einem Hebesatzrecht der Gemeinden bei der Grund- und Gewerbesteuer aus. Ferner dürfen die Länder ihren Grunderwerbsteuersatz festsetzen. Dass die Gebietskörperschaften miteinander konkurrieren sollen, hat kein Verfassungsjurist aus dem Grundgesetz herausgelesen.
Mindesthebesatz beträgt 200 ProzentHeute ist die Gewerbesteuer die wichtigste Gemeindesteuer, bei der es effizienzsteigernden Wettbewerb gibt, richtiger: geben könnte. Denn Wettbewerb erhöht die gesamtwirtschaftliche Produktivität nur dann, wenn es faire Regeln gibt. Doch daran hapert es. Die Gewerbesteuer wird bundesweit erhoben; der Mindesthebesatz beträgt 200 Prozent.
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