Kurz bevor sich der Einsturz des Kölner Stadtarchivs zum vierten Mal jährt, hat die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen konkret benannte Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung beziehungsweise Baugefährdung angekündigt.
Aufnehmen will sie die neuen Ermittlungsverfahren, bevor die Verjährungsfrist der schon laufenden Untersuchungen am 3. März 2014 abläuft. Bisher ermitteln die Beamten gegen Unbekannt, nachdem am 3. März 2009 beim U-Bahnbau im Kölner Süden das Stadtarchiv eingestürzt war. Dabei starben zwei Menschen und entstanden Milliardenschäden an Kulturgütern.
Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich, der die Untersuchung leitet, verdächtigt offenbar vor allem Mitarbeiter der Baufirmen Bilfinger, Züblin und Wayss & Freytag, für das Unglück verantwortlich zu sein. Laut Behördensprecher Ulrich Bremer spricht die derzeitige Indizienlage eher für eine Fehlstelle in der Schlitzwand als für einen hydraulischen Grundbruch.
Verantwortlich für die Schlitzwand ist die von Bilfinger geführte Arbeitsgemeinschaft. Ihr droht bei einer Anklage ein Mammutprozess. Schon der zivilrechtliche Anspruch der Stadt Köln auf mindestens eine Milliarde Euro Schadensersatz richtet sich gegen 21 U-Bahn-Bauer.
Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.