Flaggen der SPD bei einer Demonstration.
Quelle: © SilviaJansen / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images www.gettyimages.de
Google
neu
Die Newsartikel wurden besser lesbar gestaltet.
Mehr erfahren
 |  08. Dezember 2024, 09:33 Aufrufe: 120

SPD-Generalsekretär will kostenfreies Mittagessen in Schulen

BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD will nach der Bundestagswahl ein kostenloses Mittagessen für Schüler einführen. Ihr Generalsekretär Matthias Miersch sagte der "Bild am Sonntag": "Ich arbeite im Moment an einem Konzept, was die Umsetzung des Bürgerrats beinhaltet: ein kostenfreies Mittagessen in den Schulen für alle." Der erste Bürgerrat des Bundestags zur Ernährungspolitik hatte vor einigen Monaten Empfehlungen vorgelegt. An erster Stelle stand ein Mittagessen für alle Kinder in Kitas und Schulen, mitfinanziert vom Bund.

Anhören
Teilen
Feedback
Kopieren
ARIVA Newsletter

Auf die Frage, ob vom kostenlosen Mittagessen alle Schüler von der ersten Klasse bis zum Abitur profitieren sollen, sagte Miersch: "Das wird noch feinjustiert werden. Das ist ja auch eine Frage, die der Bund mit den Ländern zusammen managen muss." Ein kostenfreies Essen an den Schulen verhindere gesundheitliche Folgekosten, die die Volkswirtschaft gerade trage - etwa deshalb, weil Kinder durch falsche Ernährung krank würden.

Für Bildung zuständig sind die Bundesländer. Miersch betonte aber: "Wir wissen um die Finanzquellen der Länder. Insofern wird dieses Konzept eine Gegenfinanzierung beinhalten, sodass hier nicht einseitig die Länder belastet werden." Wie teuer die Umsetzung werde, sei noch unklar, "aber wir gehen davon aus, dass es ein Milliardenbetrag ist"./bg/DP/he


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.