Eine Tageszeitung (Symbolbild).
Dienstag, 17.05.2022 06:13 von | Aufrufe: 215

Spanierinnen sollen bei Regelschmerzen nicht mehr arbeiten müssen

Eine Tageszeitung (Symbolbild). pixabay.com

MADRID (dpa-AFX) - Arbeiten trotz heftiger Unterleibsschmerzen während der monatlichen Regel - von dieser Tortur sollen Frauen in Spanien künftig befreit werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der linken Regierung vor, der am Dienstag im Kabinett offiziell vorgestellt werden soll. Demnach sollen Spanierinnen das Recht bekommen, in solchen Fällen zu Hause bleiben zu können.

Die Kosten des Arbeitsausfalls soll der Staat übernehmen, und zwar so lange, wie die Schmerzen andauern, wie das Ministerium am Montag auf Anfrage bestätigte. Um arbeitsfrei zu bekommen, muss eine betroffene Frau einen Arzt konsultieren. Spanien wäre das erste Land in Europa mit einem derartigen Gesetz.

Die Initiative wurde von der Gleichstellungsministerin Irene Montero vom kleineren linksalternativen Koalitionspartner Unidas Podemos vorangetrieben. Der Entwurf soll als Teil einer Neuregelung des Abtreibungsrechts eingebracht werden. Es erlaubt künftig Frauen ab 16 einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne Einverständnis der Eltern.

Aus den Reihen der sozialistischen PSOE-Partei von Regierungschef Pedro Sánchez gab es Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf. So warnte das Wirtschaftsministerium von Nadia Calviño, die Regelung könne Frauen im Wettbewerb um Arbeitsplätze benachteiligen. Die Regierung werde niemals Maßnahmen ergreifen, die "Frauen stigmatisieren" könnten, betonte Calviño./ro/DP/ngu


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News