Dürr ist einer der sechs FDP-Politiker, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Solidaritätszuschlag geklagt hatten. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde mit der Begründung zurück, der Bund habe durch die Wiedervereinigung weiterhin zusätzlichen Finanzbedarf. (Az. 2 BvR 1505/20)
Gleichzeitig habe das Gericht aber klare Grenzen gesetzt, betonte Dürr: Der Soli werde dann verfassungswidrig, wenn der durch die Wiedervereinigung bedingte Mehrbedarf wegfalle. Nach Ansicht der von der Bundesregierung beauftragten Ökonomen ist das zwar bis 2030 noch nicht der Fall, könne aber danach passieren./tam/DP/mis
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