Um weitere Fahrverbote für Dieselautos zu verhindern, hat das Bundeskabinett einen höheren Stickoxid-Richtwert beschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Bundesregierung dafür.
Die Bundesregierung will mit einem höheren Stickoxid-Richtwert Diesel-Fahrverbote in Städten vermeiden. Das Kabinett beschloss am Donnerstag eine Gesetzesregelung, wonach Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von unter 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als unverhältnismäßig gelten. Der Wert ist ein Viertel höher als die von der EU festgelegte Grenze von 40 Mikrogramm.
Darüber hinaus sollen demnach Fahrverbote weder für Autos der neueren Norm Euro-6 noch für solche mit einem Ausstoß unter 270 Milligramm NOx pro Kilometer gelten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Fahrverbote schon in mehreren Städten durchgesetzt hat, sprach von einem skandalösen und rechtswidrigen Vorhaben. Gerichte werde dies aber nicht von Fahrverboten abhalten, da die EU-Grenzwerte bindend seien. Zudem werde man ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstoßen.
Die DUH argumentiert, das Recht der Europäischen Union (EU) mit der 40-Mikrogramm-Schwelle sei eindeutig. Eine Änderung „ignoriert geltendes Recht und ist letztlich willkürlich“ schrieb die Organisation in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Das Vorhaben sollte eigentlich schon vergangene Woche im Kabinett beschlossen worden. Wegen Uneinigkeit zwischen Umwelt- und Verkehrsministerium über Einzelheiten der Regelung wurde es aber verschoben.
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