Sixth Wave Innovations Inc.: Patent ausgeweitet - CEO im Interview zum Stand der Covid-19 Forschung

Montag, 20.04.2020 08:05 von DGAP - Aufrufe: 2373

DGAP-Media / 20.04.2020 / 08:00

Unternehmen: Sixth Wave Innovations

WKN: A2PK5X

 

Patent ausgeweitet - CEO im Interview zum Stand der Covid-19 Foschung

Unser Technologie Dividenden Tipp Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X), welcher vor kurzem die ersten Umsätze in Millionenhöhe sowie ein Patent über einen COVID-19 Schnelltest und die Akquise eines renommierten Biotechnologieunternehmen veröffentlichte, vermeldet in seiner aktuellen News die Ausweitung seiner Patente zum schnellen Nachweis von Viren, unter anderem auch Covid-19. Ziel der geplanten Produkte ist es, innerhalb von Minuten nach dem Probenahmevorgang eine positive oder negative Infektion nachweisen zu können.

Das AMIPs-Gerätepatent zielt auf den Nachweis spezifischer Viren wie COVID-19 in menschlichen Umgebungen ab. Es bietet quasi unbegrenzte Möglichkeiten und kann bei späteren Epidemien oder Pandemien nach erfolgreicher Entwicklung und Testphase sehr schnell eingesetzt werden. Im Alltag könnte dann beispielsweise sehr schnell festgestellt werden ob sich an einem bestimmten Ort gefährliche Viren und Erreger befinden - dies wäre ein extremer Vorteil und man könnte einen möglichen Virus sehr schnell eindämmen. Mit solch einer Technologie, wäre womöglich der COVID-19 Erreger sehr schnell eindämmbar gewesen.

Die im Patent dargelegten Anwendungsmöglichkeiten bei Vorrichtungen und Geräten umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Folgendes:

1. Medizinische Diagnosesysteme, die so einfach wie Mikrotiterplatten zur Verwendung mit Sammeltupfern sein können;

2. Geräte zur kontinuierlichen Überwachung, die zur Verfolgung des Infektionsverlaufs geeignet sind;

3. Desinfektionstücher mit integrierter Virenerkennung;

4. Gesichtsmasken;

5. Alkoholtester, die auf Virusinhalte reagieren können, die aus dem Atem einer Person ausgeatmet werden; und

6. Überwachungssysteme auf das Vorhandensein von Viren in der Luft und anderen.

Das Unternehmen arbeitet auch aktiv mit mehreren strategischen Partnern zusammen, um die Produktentwicklung zu unterstützen, und hat sowohl in den USA als auch in Kanada staatliche Zuschüsse beantragt, um die Entwicklung und Zertifizierung von AMIP-Produkten zu beschleunigen.

Umfangreiches und interessantes Video-Interview mit allen Hintergrundinfos Des Weiteren möchten wir Ihnen ein interessantes Video Interview (LINK-mit deutschem Untertitel) mit CEO Jonathan Gluckman zur Verfügung stellen. Hierbei gibt der CEO einen interessanten Ausblick über die gesamten Geschäftsfelder. In der Cannabis- und Goldextraktionssparte wurden bereits große Fortschritte gemacht und die ersten Anlagen verkauft - allein aus diesem Geschäftsfeld erwartet Herr Gluckman einen Millionen Umsatz in diesem Jahr. Er bestätigte auch, dass die Milliarden Unternehmen und Branchenplayer wie Agnico Eagle (WKN 860325) und Kinross Gold (WKN A0DM94) derzeit die Technologie testen. Bei einem potenziellen Auftrag von diesen Branchengiganten würde unserer Ansicht nach einer Bewertung von mehreren 100 Mio. Dollar nichts mehr im Wege stehen.

Zu dem neuen Geschäftsfeld, um das kürzlich beantragte Patent für ein COVID-19 Schnelltestgerät, welches auch zur Früherkennung sämtlicher Virusbedrohungen dienen soll, machte er einige Interessante Statements und offenbarte viele Details. Unserer Ansicht nach, kann ein solcher Massentest per einfacher Wischtuch-Abnahme (wie beim bereits entwickelten Sprengstofftest) für die zukünftige Sicherheit und Bewegungsfreiheit eine bedeutende Rolle spielen. Im Alltag könnte dann beispielsweise sehr schnell festgestellt werden ob sich an einem bestimmten Ort gefährliche Viren und Erreger befinden - dies wäre ein extremer Vorteil und man könnte einen möglichen Virus sehr schnell eindämmen.

LINK-zum Interview mit CEO Dr. Gluckman

Ab Minute 12:33 "Wir haben uns zuvor mit der Viruserkennung in 2016 beschäftigt, als Ebola zu einer großen Sache wurde. Wir begannen mit der Entwicklung einiger Techniken, wie wir einen einfachen Test entwickeln würden. So grundlegend wie der Test, den wir für die Sprengstofferkennung entwickelten. Sie haben ein Wischtuch und wischen eine Oberfläche damit ab. Wenn Sie eine Probe von jemandem nehmen, dann überträgt sich die Probe auf das Wischtuch und es kommt zu einer einfachen kolorimetrischen Veränderung bei der Erkennung des Virus. Wir begannen dies zu erweitern und COVID kam jetzt schnell zum Vorschein. Wir begannen also mit der Entwicklung einiger Techniken für den Aufbau, was wir Rapid Response Capability nennen werden. Obwohl wir jetzt auf COVID zielen, so ist die Idee eine Zusammenstellung einer Sammlung von Viren und diese könnte alles von HIV über Corona-Virus bis zu Grippeviren und Noroviren umfassen. Dies ist eine Virenart, von der man nicht viel hört, außer der Norovirus bricht auf einem Kreuzfahrtschiff aus und jeder ist krank."

Ab Minute 14:38

"Nachdem wir dies in Polymer erreicht haben, können wir dies konzipieren und alle unsere Polymere unter Verwendung synthetischer Materialien herstellen, alle Polymersachen, die wir für unsere IXOS-Beads oder unsere Affinity-Produkte verwenden. Dies macht den Test sehr robust und langfristig, was ein Problem ist. Er verwendet aber keine zusätzlichen Reagenzien und einige von Ihnen haben in den Nachrichten gesehen, dass wir Tests haben können aber keine Reagenzien. Wir können Tupfer bekommen aber keine Tests, sowie alle diese Probleme. Wir hoffen, dass wir all das mit einem einfachen Einwegtest reduzieren können, der sofort verfügbar ist, für den keine Schulung notwendig ist, der keine großen nicht tragbaren Geräte benötigt und der schnell genug und einfach in der Anwendung ist, um dabei zu helfen, die Wirtschaft wieder auf die Beine zu bringen."

Ab Minute 15:31

"Der wesentliche Punkt ist, wie bringen wir die Leute wieder dazu, mit der U-Bahn zu fahren, wie bringen wir sie wieder auf die Kreuzfahrtschiffe, wie bringen wir sie wieder zum Fliegen. Das Problem ist, dass keine der verfügbaren Techniken uns jetzt die Fähigkeit gibt, Massentests durchzuführen, oder ein Anzeichen gibt, dass wir dann in der Lage sind, diese Dinge einzusetzen, damit wir wissen, wann sich das Virus ausbreitet, wohin es geht, oder ob die Orte sicher sind. Das ist unser Ziel mit dieser Technologie. Wir haben einige Patente für die Techniken eingereicht, die wir verwenden werden, um dies zu tun. Wir werden auch in Kürze einige zusätzliche Patente auf Geräte einreichen, die auf den Markt kommen werden. Ich würde mich freuen, mit Dir ein anderes Mal darüber zu sprechen."

 

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Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958:

Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen

* an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5% hält, * in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut,

* in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen hervorging, * mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen hat, * und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens * oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen.

Die First Marketing GmbH verwendet für die Beschreibung der Interessenskonflikte gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys:

Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie aktiv Informationen bereitgestellt.

Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem analysierten Unternehmen wurde dabei kein Research-Bericht oder -Entwurf zugeleitet, der bereits eine Anlageempfehlung oder ein Kursziel enthielt.

Key 5: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hat Aktien des analysierten Unternehmens vor ihrem öffentlichen Angebot unentgeltlich oder zu einem unter dem angegebenen Kursziel liegenden Preis erworben.

Key 11: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hält an dem analysierten Unternehmen eine Nettoverkauf- oder -kaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Unternehmens über- schreitet.

Übersicht über die bisherigen Anlageempfehlungen (12 Monate): Art der Analyse: Datum: Kursziel/Aktueller Kurs :

Sixth Wave Innovations Erstempfehlung 17.02.2020 EUR 2,00/EUR 0,48 3. Wesentliche Informationsquellen, Hinweis auf zugrunde gelegte Angaben und Prognosecharakter Die Publikation der First Marketing, wie etwa Aktien.Diamonds oder andere Publikationen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken des Lesers. Bei der Erstellung der Informationen verwendet First Marketing unterschiedliche Quellen, insbesondere auch die Angaben der Unternehmen, andere öffentlich zugängliche Informationen (in- und ausländische Medien, Zeitungen, Finanzmeldungen etc.) aber auch andere Quellen. First Marketing verwendet nur Quellen, die zum Zeitpunkt der Erstellung für zuverlässig und vertrauenswürdig gehalten worden sind. First Marketing und die von ihr zur Erstellung der Publikation beschäftigten Personen verwenden größtmögliche Sorgfalt darauf, dass die verwendeten und zugrundeliegenden Angaben soweit wie möglich vollständig und sachlich zutreffend sind. Prognosen und Einschätzungen werden entsprechend gekennzeichnet und formuliert. Es wird bei Prognosen und Einschätzungen ebenfalls darauf geachtet, daß diese auf sachlichen Grundlagen beruhen und realistisch sind. Trotzdem übernimmt First Media keine Gewähr für Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit der dargestellten Sachverhalte.

4. Zusammenfassung der Bewertungsgrundlagen und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Unternehmen beruht auf der Grundlage einer quantitativen Auswertung von Unternehmensberichten und Veröffentlichungen zu dem Unternehmen sowie qualitativer Informationen, die für eine Einschätzung als relevant angesehen werden können. Hierbei werden Faktoren, wie Geschäftsprofil, Verschuldung, Kredite, Liquidität, Ertragskraft, Geschäftsmodelle, Geschäftsgang und ähnlichen Faktoren. Bei börsennotierten Unternehmen wird bei der Beurteilung auch die sogenannte technische Analyse berücksichtigt. 5. Sensitivität der Bewertungsparameter - Änderungsmöglichkeit

Die Veröffentlichungen geben nur die Einschätzung und Meinung zum Zeitpunkt der Erstellung an. Der Zeitpunkt der Erstellung wird in der Veröffentlichung angegeben. Eine Pflicht zur Aktualisierung wird nicht übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Veränderungen in den verwendeten und zugrunde gelegten Angaben, Daten und Umstände erfolgen können und solche Änderungen einen erheblichen Einfluss auf die Einschätzungen des Unternehmens und seine Besprechung haben können.

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Im Rahmen der Veröffentlichungen bedeuten:

- Kaufen: Absolutes Aufwärtspotenzial von mehr als 10% innerhalb von sechs Monaten

- Verkaufen: Absolutes Abwärtspotenzial von mehr als 10% innerhalb von sechs Monaten

- Halten: Absolutes Potenzial zwischen -10% und +10% innerhalb von sechs Monaten

7. Risikohinweise:

- Börsenanlagen und Anlagen in Unternehmen (Aktien) sind immer spekulativ und beinhalten das Risiko des Totalverlustes.

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- Bei Aktien in engen Märkten kann es auch dazu kommen, daß dort überhaupt kein oder nur sehr geringer tatsächlicher Handel besteht und veröffentlichte Kurse nicht auf einem tatsächliche Handel beruhen, sondern nur von einem Börsenmakler gestellt worden sind.

- Ein Aktionär kann bei solchen Märkten nicht damit rechnen, daß er für seine Aktien einen Käufer überhaupt und/oder zu angemessenen Preisen findet.

- In solchen engen Märkten ist besteht eine sehr hohe Möglichkeit zur Manipulation der Kurse und der Preise in solchen Märkten kommt es oft auch zu erheblichen Preisschwankungen.

- Eine Investition in Wertpapiere mit geringer Liquidität, sowie niedriger Börsenkapitalisierung ist daher höchst spekulativ und stellt ein sehr hohes Risiko dar.

- Bei nicht börsennotierten Aktien und Papieren besteht kein geregelter Markt und ein Verkauf (oder Verkauf) ist nicht oder nur auf individueller Basis möglich.

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Emittent/Herausgeber: Sixth Wave Innovations Inc. Schlagwort(e): Finanzen

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