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Donnerstag, 09.05.2019 11:40 von ARIVA.DE - Aufrufe: 217
Das Wertpapier von SGL Carbon verzeichnet zur Stunde einen Kursverlust von 2,63 Prozent. Es hat sich um 20 Cent gegenüber dem Schlusskurs vom vorigen Handelstag verschlechtert. Der Anteilsschein von SGL Carbon kostet gegenwärtig 7,22 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht die SGL Carbon-Aktie nicht so gut da. Der SDAX (SDAX) liegt aktuell um 1,10 Prozent im Minus gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Er kommt auf 11.337 Punkte. Mit dem heutigen Kursverlust kommt das Wertpapier von SGL Carbon seinem bisherigen Allzeittief näher. Dieses datiert vom 21. Dezember 2018 und beträgt 5,90 Euro. Bis zu diesem Kurs hat das Wertpapier derzeit noch einen Puffer von 18,23 Prozent.
Die SGL Carbon Group ist ein deutsches Unternehmen, das als einer der weltweit größten Hersteller von Carbon, Graphit und Verbundmaterialien für Anwendungen in unterschiedlichen Industriezweigen gilt. Die Carbon- und Graphitprodukte werden in der Aluminium- und Automobilindustrie, in chemischen Betrieben, der Solartechnik und Stahlindustrie und der Luft- und Raumfahrt benötigt. Das Unternehmen unterhält ein umfangreiches Vertriebsnetz in Europa, Nordamerika und Asien und bietet neben seinen Produkten zahlreiche Serviceleistungen an. SGL Carbon setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 1,05 Mrd. Euro um. Der Konzern machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 41,3 Mio. Euro. Der nächste Blick in die Geschäftsbücher ist für den 10. Mai 2019 geplant.
Auf dem Markt sieht sich SGL Carbon mehreren Wettbewerbern gegenüber. Die Aktie von Morgan Advanced Materials (Morgan Advanced Materials-Aktie) verlor zuletzt um 0,46 Prozent an Wert. Bei der Hexcel-Aktie (Hexcel-Aktie) sieht es nicht ganz so schlecht aus. Der Kurs von Hexcel blieb nahezu unverändert.
Das Wertpapier von SGL Carbon wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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