Flaggen der SPD bei einer Demonstration.
Sonntag, 16.05.2021 14:17 von | Aufrufe: 238

Schwesig: Gelockerte Regelungen für Dauercamper in MV

Flaggen der SPD bei einer Demonstration. © SilviaJansen / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

SCHWERIN (dpa-AFX) - Nach Plänen von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sollen einheimische Dauercamper von Pfingsten an wieder über Nacht auf den Plätzen bleiben können. Eine entsprechende Verordnung solle das Kabinett am Dienstag ändern, sagte die Regierungschefin in einem am Sonntag im "Nordkurier" veröffentlichten Interview. "Im Moment ist es so, dass Bürgerinnen und Bürger aus MV, die noch eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus im eigenen Bundesland haben, diese uneingeschränkt nutzen können. Diejenigen, die einen festen Campingplatz haben, können hingegen nur tagsüber hinfahren, aber nicht über Nacht bleiben", sagte Schwesig. Voraussetzung sei, dass die Dauercamper eigene sanitäre Anlagen hätten.

Nach Plänen der Landesregierung sollen die Campingplätze sowie alle weiteren Beherbergungsbetriebe im Land vom 7. Juni an wieder Gäste empfangen dürfen, sofern diese ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Aus allen anderen Regionen Deutschlands dürfen eine Woche später, vom 14. Juni an, wieder Urlauber in den Nordosten reisen.

Schwesig prognostizierte, dass die Hälfte der Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns bis Mitte Juni eine erste Corona-Schutzimpfung erhalten habe. Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) erhielten bis Freitag 38,24 Prozent der Menschen eine erste Impfung. "Wir können zuversichtlich nach vorne in den Sommer schauen", betonte Schwesig./mni/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News