SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Schaden bei P&R weitaus größer als erwartet - hunderttausende Container fehlen - Spaltung der Anlegerschaft erwartet - Rechte sichern und durchsetzen!

Mittwoch, 16.05.2018 19:10 von DGAP - Aufrufe: 424

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Schaden bei P&R weitaus größer als erwartet - hunderttausende Container fehlen - Spaltung der Anlegerschaft erwartet - Rechte sichern und durchsetzen! 16.05.2018 / 19:10 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


P&R: Schaden größer als erwartet - hunderttausende Container fehlen.

Spaltung der Anleger in zwei Gruppen zeichnet sich ab:

- Wer Eigentum an Containern nachweisen kann, hat Sonderrechte im Insolvenzverfahren.

- Wer kein Eigentum nachweisen kann, ist auf die Quote verwiesen.

Schadensersatzansprüche prüfen und durchsetzen!

Am 17.05.2018 wird der P&R-Insolvenzverwalter mitteilen, wie viele Container nach seinen bisherigen Ermittlungen fehlen. Gut informierte Kreise wissen: Der Fehlbestand summiert sich auf mehrere hunderttausend Einheiten. Als Geldbetrag ausgedrückt heißt das, dass mehrere hundert Millionen EURO für die Insolvenzmasse fehlen werden.

Daraus leiten sich zum einen strafrechtliche Überlegungen ab. Offensichtlich wurde im Hause P&R schon seit längerem betrogen und mit "Luftnummern" gehandelt, sonst könnte es solche Fehlbestände nicht geben. Man kann davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft München bald tätig wird.

Aus zivilrechtlicher Sicht lässt sich festhalten: Die P&R-Insolvenz wird - anders als in der Vergangenheit die Insolvenz des Container-Anbieters Magellan - nicht relativ geordnet und glimpflich ablaufen, sondern der Schaden wird weitaus größer sein. Wir haben es mit massiven Betrugsvorwürfen zu tun.

Die Anleger werden sich in zwei Gruppen spalten:

- Es wird die "wenigen Glücklichen" geben, die ihr Eigentum an konkreten Bestandscontainern nachweisen können. Für diese "wenigen Glücklichen" wird es darum gehen, die insolvenzrechtlichen Aus- oder Absonderungsrechte an ihrem Eigentum durchzusetzen. (Dadurch wird natürlich die verteilbare Insolvenzmasse für alle anderen Anleger nochmal kleiner).

- Allen anderen bleibt nur, auf die Insolvenzquote zu hoffen und im übrigen Schadensersatzansprüche zu verfolgen. Zu denken ist dabei an Ansprüche gegen Heinz Roth persönlich und gegen die Erben von Werner Feldkamp, aber auch gegen die BAFin.

Dr. Wolfgang Schirp, Berlin: "Die BAFin muss sich fragen lassen, wie sie ihre Verantwortlichkeit bei den jüngeren P&R-Emissionen wahrgenommen hat. Ich halte es für sehr sinnvoll, auch über Amtshaftungsansprüche gegen die BAFin nachzudenken. Die Hürden, die der Gesetzgeber im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz aufgestellt hat, lassen sich unserer Meinung nach überwinden - wir arbeiten aktiv an Konzepten."

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 (office) and 0049-179-5320213 (mobile), Fax 0049-30-32761717, e-mail: schirp@ssma.de, URL: www.ssma.de,


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