SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Nordwest Industrie Group GmbH / Zech-Gruppe (ISIN DE000A2GSG81): Aggressiver Marktteilnehmer sucht frisches Kapital; was sagen Experten?

Montag, 25.03.2019 10:30 von DGAP - Aufrufe: 252

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Anleiheemission/Rechtssache SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Nordwest Industrie Group GmbH / Zech-Gruppe (ISIN DE000A2GSG81): Aggressiver Marktteilnehmer sucht frisches Kapital; was sagen Experten? 25.03.2019 / 10:28 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Nordwest Industrie Group GmbH / Zech-Gruppe (ISIN: DE000A2GSG81) Aggressiver Marktteilnehmer sucht frisches Geld; was sagen Experten? Die Nordwest Industrie Group GmbH bereitet eine Emission von Inhaberschuldverschreibungen vor. Das Unternehmen ist dem Einflussbereich der Unternehmerfamilien Zech und Petrat zuzuordnen. Das Zielvolumen der neuen Inhaberschuldverschreibungen beläuft sich auf 20 Mio. EURO. Euler Hermes Rating bewertet das Unternehmen, bei dem es sich um eine nicht operativ tätige Beteiligungsholding handelt, mit der Note BBB-. Ein Rating der neu zu emittierenden Schuldverschreibungen selbst liegt nicht vor. Was ist von der Neuemission zu halten? Experten weisen darauf hin, dass die Zech-Gruppe in der Vergangenheit durch einen sehr robusten Umgang mit Kapitalanlegern aufgefallen ist. Schon der Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre bei der Deutschen Immobilien Holding wurde äußerst aggressiv durchgeführt; das Landgericht Bremen hat im Spruchverfahren einen Preis der Aktien ermittelt, der 2,5 Mal so hoch war wie das ursprüngliche Abfindungsangebot der Zech-Gruppe. Aus dem Anleihe-Bereich ist insbesondere die nahezu vollständige Enteignung der Anleihegläubiger der KTG Energie AG in übler Erinnerung. Ist da ein Muster des Umgangs mit Kleinanlegern zu erkennen? Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Kanzlei Schirp & Partner, Berlin. "Es ist gerade mal zwei Jahre her, dass unter der Regie der Zech-Gruppe die Anleihegläubiger von KTG Energie mit einer Quote von 3 % abgespeist worden sind. Wenn man sich an die Gläubigerversammlung erinnert, die im Februar 2017 - passenderweise in der entweihten Neuruppiner Pfarrkirche - stattgefunden hat, dann könnte man heute noch aus der Haut fahren. Insolvenz in Eigenregie, überstürztes Bieterverfahren mit fragwürdiger Bewertung der vorhandenen Assets, Massekredit der Zech-Gruppe mit trickreicher Umwandlung in ein normales Gläubigerdarlehen samt Rückabwicklungsrecht, und dann Überstimmung der normalen Anleihegläubiger. Mit einer Quote von gerade einmal 3 % sind die Anleihegläubiger nach Hause geschickt worden. Die zuständige Richterin des Neuruppiner Amtsgerichts hat die "wundersame Darlehensverwandlung" abgesegnet. Kein Wunder, dass die angesehene Journalistin Gertrud Hussla ihren Handelsblatt-Artikel vom 03.02.2017 mit "Bloß noch ein Häufchen Mist" tituliert hat. Ich kann nur sagen: Da wurde mit ganz harten Bandagen gespielt." Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Kanzlei Schirp & Partner, Berlin: "Die neuen Inhaberschuldverschreibungen, die die Zech-Gruppe emittieren will, sind unbesichert. Das Rating mit BBB- ist zwar gerade noch Investment Grade, bezieht sich aber nur auf das Unternehmen selbst. Ein Rating der Inhaberschuldverschreibungen, für dessen Richtigkeit Euler Hermes dann auch haften würde, liegt nicht vor. Die Emittentin hat sich zwar durch Gewinnthesaurierungen in den letzten Jahren eine verbesserte Eigenkapitalstruktur erarbeitet, dies kann sich aber ganz schnell ändern. Man muss als Investor viel Vertrauen mitbringen, um sich hier zu engagieren. Angesichts des Umgangs der Zech-Gruppe mit Anlegern in der Vergangenheit fällt uns dies sehr schwer." Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp und Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, beide Partner der Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schirp@schirp.com bzw. schmidt-morsbach@ssma.de; URL: www.schirp.com und www.achtunganleihe.de  


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