Rechtlich ein wichtiger Schritt: In einem 30-seitigen Papier hat der Bundesverkehrsminister offenbar die technischen Anforderungen festgelegt, damit das Kraftfahrtbundesamt Nachrüstungen bewilligen kann.
In der Dieselkrise ist das Bundesverkehrsministerium bei Hardware-Nachrüstungen älterer Fahrzeuge einen Schritt vorangekommen. Die technischen Vorschriften für die Umbauten liegen nun vor, wie das Ministerium am Freitag mitteilte. „Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden“, erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Sofern diese erfüllt seien, werde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden könnten.
Bisher liegen laut Ministerium noch keine vollständigen Anträge beim KBA für eine Genehmigung vor. Scheuer hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, die Entwickler der Nachrüstsysteme hätten gesagt, sie bräuchten sechs Monate: „Dann kann das KBA die Genehmigungen erteilen und dann kann möglichst schnell die Produktion und der Einbau erfolgen.“
Die Hardware-Nachrüstungen, Umbauten am Motor, sind Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung für bessere Luft in Städten. In vielen Kommunen werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten, Gerichte haben für mehrere Städte Fahrverbote angeordnet.
Mit den technischen Vorschriften bestimmt der Bund die Anforderungen für wirksame Nachrüstsysteme. Demnach müssen die Hersteller bestätigen, dass die Funktionsfähigkeit des Nachrüstsystems bei bestimmungsgemäßem Betrieb über eine Leistung von 100.000 Kilometern oder über eine Lebensdauer von bis zu fünf Jahren gewährleistet ist. Außerdem sollen nachgerüstete Fahrzeuge bei Messungen einen Grenzwert bei den Stickoxidemissionen von 270 Milligramm pro gefahrenem Kilometer unterschreiten.
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