Eine Steuererklärung.
Freitag, 12.08.2022 05:24 von | Aufrufe: 214

Saar-Regierungschefin: Steuer aus Gasumlage an Arme ausschütten

Eine Steuererklärung. © Stadtratte / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

BERLIN (dpa-AFX) - Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger schlägt vor, die Mehrwertsteuereinnahmen aus der künftigen Gasumlage an ärmere Haushalte weiterzugeben. "Wenn es so ist, dass die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage rechtlich unumgänglich ist, dann sollten die Einnahmen daraus als monatliches Energiegeld an einkommensschwache Gruppen ausgeschüttet werden", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitag). "So würden wir die notwendige Gasumlage auch sozial austarieren, weil kleine Einkommen etwas zurückbekommen und große Einkommen nicht."

Rehlinger mahnte, alle Hebel dafür in Bewegung zu setzen, eine soziale Notlage im Winter zu vermeiden. "Es liegt auf der Hand, dass Entlastung bei kleinen Einkommen lebensnotwendig ist und bei großen Einkommen nicht zwingend", fügte sie hinzu.

Die Umlage soll im Oktober eingeführt werden und Gasimporteuren zugute kommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Wie hoch sie ausfällt, wird am kommenden Montag bekanntgegeben werden. Noch ist ungeklärt, ob das EU-Recht eine Verzicht auf die Mehrwertsteuer zulässt, so wie es Finanz- und Wirtschaftsministerium eigentlich möchten./brd/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.