Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß – mit einer Ausnahme

Mittwoch, 18.07.2018 10:13 von Handelsblatt - Aufrufe: 116

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungskonform. Für Zweitwohnungen soll der Beitrag abgeschafft werden.

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen.

Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Bis dahin bleibt der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form in Kraft. Alle übrigen Verfassungsbeschwerden lehnte das höchste deutsche Gericht ab.

Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Die Gebühr, die seit 2012 monatlich an den Beitragsservice gezahlt werden muss, war bislang pro Wohnung fällig. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in dem Haushalt leben. Wohngemeinschaften kommen – pro Kopf gerechnet – beispielsweise besser weg als Single-Haushalte. Auch für Zweitwohnungen war der Rundfunkbeitrag bislang in voller Höhe fällig. Zurzeit beträgt der Beitrag 17,50 Euro pro Monat.

Unternehmen bezahlen für jede Filiale einen Beitrag, dessen Höhe von der Beschäftigtenzahl abhängig ist. Außerdem muss für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge ein Rundfunkbeitrag abgeführt werden.

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