Der Erfurter Dom.
Freitag, 30.09.2016 14:00 von | Aufrufe: 239

ROUNDUP: Streit um verkaufsoffenen Sonntag in Erfurt - Gericht bleibt hart

Der Erfurter Dom. pixabay.com

WEIMAR/ERFURT (dpa-AFX) - In Erfurt ist ein Vorstoß von Händlern gescheitert, das gerichtlich verhängte Verbot mehrerer verkaufsoffener Sonntage zu umgehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) stellte am Freitag per einstweiliger Anordnung klar, dass die Stadt die vom Gericht gekippte Regelung zu Sonntagsöffnungen mit sofortiger Wirkung nicht mehr anwenden darf (Az: 3 EN 754/16). Damit bleibt es dabei, dass die Geschäfte in der Landeshauptstadt am Sonntag (2. Oktober) nicht öffnen dürfen - auch wenn das OVG-Urteil formal noch nicht rechtskräftig ist.

Die Gewerkschaft Verdi hatte den Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, nachdem die Händler der Erfurter City-Gemeinschaft - ein Verbund von 81 Innenstadt-Geschäften - trotzdem öffnen wollten. Dies sei wegen der noch nicht eingetretenen Rechtskraft möglich, argumentierte der Vorstandsvorsitzende der Gemeinschaft, Rechtsanwalt Heinz-Jochen Spilker. Dies spiele angesichts der offenkundigen Rechtswidrigkeit und der gravierenden rechtlichen Mängel der Erfurter Regelungen zu den Sonntagsöffnungen keine Rolle, erklärte jedoch das Gericht.

Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) begrüßte die Klarstellung. Das Gericht unterstreiche, "dass die Erholung der Beschäftigten und die Zeit für die Familie Vorrang vor dem Gewinninteresse der Unternehmen hat", erklärte sie. Genau das habe der Gesetzgeber auch mit der Regelung zur Sonntagsarbeit beabsichtigt.

Die Stadt informierte am Freitag die City-Gemeinschaft über die einstweilige Anordnung. "Es ist klar: Es wird den verkaufsoffenen Sonntag nicht geben", sagte Spilker danach. Verdi zeigte sich zufrieden. "Es geht nicht, dass man sich einfach über Urteile hinwegsetzt", erklärte die für den Handel in Thüringen zuständige Gewerkschaftssekretärin Bettina Penz. Die Gewerkschaft hatte auch zuvor die Klage beim OVG geführt.

Nach dem Urteil der Vorwoche sind nahezu alle für das restliche Jahr erteilten Genehmigungen unwirksam. Nach Auffassung der OVG-Richter lagen keine besonderen Anlässe vor, die eine solche Ausnahmeregelung zulassen. Er sehe die Gefahr, dass künftig außer dem zweiten Advent überhaupt keine verkaufsoffenen Sonntage mehr möglich seien, sagte Spilker. "Ich sehe sehr große Probleme, weil die Hürden vom OVG sehr hoch gehängt wurden." Er befürchte einen schweren Schaden für den Erfurter Einzelhandel.

Gegen das OVG-Urteil hatten die Weimarer Richter keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Stadt will prüfen, ob sie diese Nichtzulassung anficht. Bislang liegen ihr Urteil und Begründung allerdings noch nicht schriftlich vor./zei/DP/tos


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