DUBLIN (dpa-AFX) - Die Talfahrt der Ticketpreise hat Ryanair
Bisher peilen die Iren für ihr Geschäftsjahr einen Gewinn zwischen 1,3 und 1,35 Milliarden Euro an. Die Ryanair-Aktie büßte am Morgen gut zwei Prozent an Wert ein.
Im dritten Quartal bis Ende Dezember machte ein allgemeines Überangebot auf Europaflügen und der Kursrutsch des britischen Pfunds in Folge der Brexit-Entscheidung dem irischen Billigflieger zu schaffen. Großbritannien ist ein wichtiger Markt für Ryanair. Die Fluglinie erziele in diesem Jahr voraussichtlich 26 Prozent ihrer Umsätze dort, hieß es zuletzt. Nach dem Verfall des Pfunds bleibt allerdings von jedem dort verkauften Ticket umgerechnet in Euro deutlich weniger übrig.
Diese Entwicklung trug dazu bei, dass der durchschnittliche Ticketpreis im dritten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 17 Prozent sank. Im Oktober hatte Ryanair für den Winter noch ein Absinken der Preise um maximal 15 Prozent in Aussicht gestellt.
Unter dem Strich verdienten die Iren mit 95 Millionen Euro 8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Analysten hatten mit einem Wert auf Niveau des Vorjahres gerechnet. Gleichzeitig kurbelten die niedrigen Ticketpreise die Nachfrage an, so dass Ryanair 16 Prozent mehr Fluggäste von A nach B brachte als ein Jahr zuvor. Der Umsatz legte wegen der gesunkenen Ticketpreise trotz der deutlich höheren Passagierzahl nur um ein Prozent auf gut 1,3 Milliarden Euro zu.
Für das im April beginnende Geschäftsjahr 2018 bleibt Ryanair ebenfalls zurückhaltend. Wegen der Angst vor Terroranschlägen hätten Ferienflieger ihre Kapazitäten aus der Türkei, Ägypten und Nordafrika nach Spanien und Portugal verschoben, heißt es in der Mitteilung. Das und ein weiterhin schwaches britisches Pfund dürften die Ticketpreise auch im kommenden Geschäftsjahr unter Druck halten./ees/stw/fbr
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.