"Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird", heißt es in dem Entwurf. Wann genau die Investitionsquote als angemessen gilt, ist grundgesetzlich nicht definiert. Das wird nur in der Begründung für die Reform ausgeführt: Im Kernhaushalt muss eine Investitionsquote von 10 Prozent des Haushaltsvolumens geplant sein, damit die Mittel des Sondervermögens genutzt werden dürfen. Zur genauen Berechnung soll noch ein Gesetz aufgestellt werden.
Klimaneutralität bis 2045 kommt ins Grundgesetz
100 Milliarden Euro aus dem Sondertopf sollen in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem Klimaschutz und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Auch die Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" wird mit dem Sondertopf ins Grundgesetz geschrieben.
Außerdem ist im Entwurf festgehalten, dass die geplante Lockerung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, Cybersicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gilt.
Beschluss im Bundestag für Dienstag geplant
Der Haushaltsausschuss soll sich am Sonntag mit den geplanten Grundgesetzänderungen befassen. Er gibt dann eine Beschlussempfehlung für die entscheidende Sitzung im Bundestag am Dienstag ab. Grünen-Haushälter Sven-Christian Kindler zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss: "Wir haben zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz durchgesetzt und teure Wahlgeschenke verhindert", betonte er./tam/DP/zb
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