Robert Habeck bei der Bundesdelegiertenkonferenz des Bündnis 90/Die Grünen
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 |  13. Januar 2025, 11:58 Aufrufe: 287

ROUNDUP: Habeck will Sozialabgaben auf Kapitalgewinne

BERLIN (dpa-AFX) - Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck will auch Einkünfte aus Kapitalerträgen für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen heranziehen. "Wir würden gern die Beitragsgrundlage erhöhen", sagte er am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Habeck kritisierte, dass Kapitalerträge bislang von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt seien. Arbeitslöhne würden dadurch stärker belastet als Kapitalerträge.

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"Deswegen schlagen wir vor, dass wir auch diese Einkommensquellen (...) sozialversicherungspflichtig machen", sagte er. Das sei ein Schritt zu mehr Solidarität innerhalb des Systems.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger kritisiert Vorschlag

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) warnte davor, dass ein solcher Schritt die Mittelschicht besonders belasten würde. Pflichtversicherte müssten dann gegebenenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge auf Kapitalerträge zahlen, sagte der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Millionäre und Milliardäre würde dies nicht treffen, da die Krankenversicherungsbeiträge eben durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt sind."

Auch der FDP-Fraktionsvize im Bundestag, Christoph Meyer, äußerte Kritik. "Wer sein bereits versteuertes Einkommen unabhängig vom Staat spart oder anlegt, soll jetzt nach dem Willen der Grünen für dieses eigenverantwortliche Handeln bestraft werden", sagte er der Funke Mediengruppe.

TK-Chef befürchtet Anstieg der Beiträge

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, hatte zuvor vor einem weiteren deutlichen Anstieg der Krankenkassenbeiträge gewarnt. Ohne politisches Eingreifen drohe in diesem Jahrzehnt ein Anstieg auf 20 Prozent, sagte Baas der "Süddeutschen Zeitung".

Zu Jahresbeginn hatte die überwiegende Zahl der 94 gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag kräftig auf im Schnitt 2,91 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens angehoben. Dieser kommt auf den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns obendrauf./rgr/DP/nas

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