FRANKFURT (dpa-AFX) - Der für Mittwoch geplante Pilotenstreik bei der Lufthansa (Lufthansa Aktie) kann endgültig stattfinden. Auch in zweiter Instanz wies das Landesarbeitsgericht Hessen am späten Dienstagabend den Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik ab.
Der Vorsitzende Richter Peter Gegenwart hatte früh zu erkennen gegeben, dass er die von Lufthansa aufgeworfene Kritik an den Tarifforderungen der Vereinigung Cockpit im Eilverfahren für nicht aufklärbar hält.
BEREITS 876 FLÜGE ABGESAGT
Zuvor war die Lufthansa bereits in der ersten Instanz mit ihrem Antrag gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) gescheitert. Das Gericht sah es nicht als seine Aufgabe an, eine von der VC verlangte Zuschlagstaffel für Co-Piloten daraufhin zu überprüfen, ob damit jüngere Beschäftigte benachteiligt würden. Das sei zuallererst Aufgabe der Tarifparteien.
Lufthansa hatte bereits am Mittag 876 von rund 1800 geplanten Flügen am Mittwoch abgesagt und die Passagiere so weit wie möglich umgebucht. Der Sonderflugplan ist auch so ausgearbeitet, dass in den Folgetagen möglichst wenig Störungen der Umläufe mitgenommen werden. Ein kurzfristiges Wiederanfahren des ursprünglichen Flugplans ist kaum möglich./ceb/DP/fbr
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