FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach dem Branchenführer Ryanair
Frankfurt galt lange wegen hoher Gebühren und komplizierter Abläufe als schwieriges Pflaster für Billigflieger. Mit einer neuen, vom Land Hessen genehmigten Gebührenordnung bietet der Betreiber Fraport (Fraport Aktie)
Lufthansa und andere etablierte Fluggesellschaften hatten die Anreize scharf kritisiert, die für zusätzliches Angebot eingeräumt werden. Fraport hatte das Schema ändern müssen, weil es zunächst Billigflieger eindeutig bevorzugte. Nun gibt es Rabatte für jede Fluggesellschaft, die ein neues Angebot bietet. Für 2018 hat Lufthansa den Markteinstieg ihrer Billigtochter Eurowings in Frankfurt angekündigt.
Der Wizz-Einstieg sei ein "starkes Signal für Low-Cost-Verkehre in Frankfurt", sagte Fraport-Vetriebsmanager Winfried Hartmann. "Da werden wir noch deutlich mehr sehen." Man rechne mit einer Ausweitung der Programme bei bestehenden Anbietern und sei mit weiteren Gesellschaften in Gesprächen. Michalopoulos äußerte sich nicht zu weiteren Zielen, die ab Frankfurt angeflogen werden könnten.
Wizz ist mit aktuell 77 Flugzeugen an 27 Basen vor allem in Ost- und Mitteleuropa aktiv und hat im vergangenen Jahr knapp 23 Millionen Passagiere geflogen. Das Unternehmen plant weiteres starkes Wachstum, auch wenn die Steigerungsraten in Großbritannien rückläufig waren. Der Brexit habe aber nichts mit der Entscheidung für Frankfurt zu tun, sagte Michalopoulos. "Es ist einfach eine gute Gelegenheit."
Eine gegenteilige Entwicklung zeigt sich am zweiten Lufthansa-Drehkreuz München. Dort hat die Air France-Billigtochter Transavia ihren Rückzug angekündigt, da Eurowings dort vier Flugzeuge stationiert./ceb/DP/stb
Kurzfristig positionieren in Fraport AG | ||
UL0E6L
| Ask: 0,38 | Hebel: 6,78 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.