Auto mit angeschlossenem Zapfhahn (Symbolbild).
Dienstag, 04.12.2018 18:31 von | Aufrufe: 320

ROUNDUP/Fahrverbote für Dieselautos: Berlin plant keine Berufung

Auto mit angeschlossenem Zapfhahn (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Die Berliner Landesregierung will nicht gegen ein Gerichtsurteil vorgehen, das Diesel-Fahrverbote auf einzelnen Straßen vorsieht. "Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nicht in Berufung gehen", sagte Regierungschef Michael Müller (SPD) am Dienstag. Er nannte eine Einschränkung: Sollte die Gegenseite bis 17. Dezember noch Rechtsmittel einlegen, würden sie das auch tun.

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts müssen ab Sommer 2019 mindestens elf Abschnitte gesperrt werden. Das soll für Diesel bis zur Abgasnorm Euro 5 gelten. In Berlin waren davon zum Jahresanfang mehr als 200 000 Pkw zugelassen. Die Senatsverkehrsverwaltung prüft, ob auch Lkw und einige Euro-6-Diesel betroffen sein müssen.

Es geht um Abschnitte auf wichtigen Verkehrsachsen, darunter die Leipziger Straße und die Reinhardtstraße in der Nähe des Regierungsviertels. Einige Abschnitte sind sehr kurz - etwa rund 75 Meter auf der Friedrichstraße. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Verein tendiert nach Angaben seines Geschäftsführers Jürgen Resch dazu, ebenfalls nicht in Berufung zu gehen.

Berlin muss auch für weitere rund 100 Abschnitte Fahrverbote prüfen. Es sei noch nicht beschlossen, was dort passiere, sagte ein Sprecher von Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos). "Aber Tempo 30 ist das Mittel der Wahl." Denkbar seien auch Parkgebühren oder einspurige Verkehrsführungen, damit auf den Straßen weniger los ist.

Die Stadt testet seit Längerem, ob strengere Tempolimits dazu führen, dass die Luft besser wird. Die Hoffnung: Wenn Autos nur noch 30 km/h fahren und Ampeln entsprechend angepasst sind, müssen Fahrzeuge seltener bremsen und anfahren - und weniger Schadstoffe ausstoßen. Berlin muss bis spätestens Ende März einen neuen Luftreinhalteplan mit seinen Maßnahmen vorlegen.

Müller sagte, in einem Berufungsverfahren habe man zwar einerseits die Chance, vielleicht eine Offenheit bei Gericht zu bekommen, dass Auflagen reduziert werden. Das Urteil könne aber auch anders ausfallen: "Es kann auch deutlich kritischer ausgehen." Sie hätten sich aus freien Stücken entschieden, nicht die Berufung zu wählen.

Ihr Hauptaugenmerk liege darauf, die Einschränkungen "so weit wie möglich" zu reduzieren, sagte Müller. Sie wollten sehen, ob sie den Luftreinhalteplan auch mit anderen Maßnahmen nachbessern könnten, damit auf weniger Abschnitten Tempo 30 oder Fahrverbote kämen. Zum Beispiel könnten noch Bundesmittel für Radwege beantragt werden.

Grüne und Linke hatten sich bereits nach dem Urteil skeptisch gezeigt, ob der Streit wirklich in die nächste Instanz gehen sollte. Die Oppositionsparteien CDU und FDP hatten darauf gepocht, der Senat müsse Berufung einlegen, um Zeit zu gewinnen. Der CDU-Abgeordnete Oliver Friederici warf Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos) vor, eine Politik gegen Autofahrer und Unternehmen zu machen./kil/DP/stw


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