Das Landgericht Köln hatte kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erlassen, die dem Unternehmen den Verkauf der Schokolade vorläufig verbietet. Ein Produkt darf in Deutschland demnach nur dann als "Dubai-Schokolade" oder ähnlich bezeichnet werden, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, hieß es im Beschluss. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden. Die Schokoladentafeln von Aldi Süd wurden in der Türkei produziert, was auf deren Rückseite angegeben war.
Klage gegen Lidl war erfolglos
Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Der Unternehmer hatte auch Lidl wegen des Verkaufs von Dubai-Schokolade abgemahnt - dies allerdings ohne Erfolg.
Das zuständige Landgericht Frankfurt wies den Unterlassungsantrag gegen Lidl in dieser Woche zurück. Der Discounter darf seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Im Beschluss hieß es, dass man der Begründung des Landgerichts Köln nicht gänzlich folgen könne. Kunden würden bei der Aufmachung der Lidl-Schokolade nicht zwingend davon ausgehen, dass das Gesamtprodukt in Dubai hergestellt worden sei. Gestaltungsmerkmale, die darauf hinwiesen, fehlten demnach, so die Richter.
Aldi Süd wollte das Lidl-Verfahren nicht kommentieren. Es gebe keinen Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln, sagte die Aldi-Sprecherin./cr/DP/he
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