GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - Über Diesel-Fahrverbote in Gelsenkirchen und Essen verhandelt am Donnerstag (9.30 Uhr) das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Anlass sind Klagen der Deutschen Umwelthilfe. Die Umweltschützer wollen erreichen, dass der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid eingehalten wird. "Das Gericht wird zu entscheiden haben, ob und gegebenenfalls in welcher konkreten Form Fahrverbote als rechtlich zulässige Maßnahme in Betracht kommen", berichtete ein Gerichtssprecher. Eine Entscheidung noch am Donnerstag ist wahrscheinlich.
Der Verein führt derzeit Klageverfahren wegen Grenzwertüberschreitungen in bundesweit 29 Städten, zehn davon liegen in NRW. Weitere Klagen wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal will die Deutsche Umwelthilfe noch im November einreichen.
Erlaubt sind EU-weit 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. An der Messstation Essen-Frohnhausen, die direkt an der A40 liegt, war 2017 jedoch ein Jahresmittel von 50 Mikrogramm gemessen worden. An der Station Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen kam ein Jahresmittel von 46 Mikrogramm zusammen. Die Umwelthilfe hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Vor Gericht wird es vertreten durch die Bezirksregierungen Düsseldorf (zuständig für Essen) und Münster (zuständig für Gelsenkirchen).
Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits mehrere Urteile erwirkt. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Köln in der vergangenen Woche entschieden, dass Köln und Bonn 2019 in zwei Schritten - im April und September - Fahrverbote einführen sollen. Die Domstadt wurde zu einem Fahrverbot für ältere Autos fast im ganzen Stadtgebiet verpflichtet. Bonn muss Einschränkungen auf zwei Straßen einführen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hält die Entscheidungen für Köln und Bonn für unverhältnismäßig. Die Bezirksregierung Köln kündigte entsprechend an, in Berufung zu gehen.
"Die Situation in Essen und Gelsenkirchen unterscheidet sich nicht grundlegend von der in Köln und Bonn - daher hoffen wir, dass auch dort das Urteil ähnlich ausfallen wird wie in Köln", hatte der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, vergangene Woche gesagt. Auch dort würden entsprechende Fahrverbote der Gesundheit der Menschen dienen.
Konkret geht es in den beiden Verfahren um den Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet. Der Teilplan "Nord" umfasst Gelsenkirchen, der Teilplan "West" Essen. Ursprünglich sollte es auch um die Städte Dortmund und Bochum gehen. Hier muss jedoch erst noch geklärt werden, ob das Gericht überhaupt zuständig ist. Nach Angaben der Umwelthilfe stehen zudem Verhandlungstermine vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zu möglichen Fahrverboten in Darmstadt (21.11.) und Wiesbaden (19.12.) an./tob/DP/zb
Kurzfristig positionieren in Mercedes-Benz Group AG | ||
UL5V8E
| Ask: 1,48 | Hebel: 4,85 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.