Die englische Flagge.
Mittwoch, 08.02.2017 21:59 von | Aufrufe: 273

ROUNDUP: Britisches Unterhaus stimmt in letzter Lesung für Brexit-Gesetz

Die englische Flagge. pixabay.com

LONDON (dpa-AFX) - Das Unterhaus in Großbritannien hat dem Brexit-Gesetz der Regierung mit großer Mehrheit zugestimmt. Das Gesetz soll Premierministerin Theresa May die Vollmacht geben, den EU-Austritt einzuleiten. 494 Abgeordnete stimmten am Mittwochabend dafür, 122 dagegen. Die Zustimmung des Oberhauses steht noch aus, gilt aber als sicher. Bis zum 7. März soll das Gesetz von beiden Häusern verabschiedet sein.

Die Opposition hatte versucht, Änderungen an dem knapp gehaltenen Gesetzestext einzubringen, um sich Einfluss auf die Brexit-Verhandlungen mit der EU zu sichern. Auch Abweichler aus der Regierungsfraktion hatten sich den Anträgen angeschlossen. Trotzdem gelang es der Regierung, den knappen Gesetzestext ohne Änderungen durchs Unterhaus zu bringen.

Die Weigerung der Regierung, auch nur einen einzigen Änderungsantrag zu akzeptieren, sorgte bei vielen Oppositionsabgeordneten für Unmut. Der ehemalige schottische Regierungschef und SNP-Abgeordnete Alex Salmond bezeichnete das Vorgehen als "abscheulich". Mehrere Parlamentarier stimmten während der finalen Stimmabgabe die Europahymne an.

In dem kurzen Gesetzentwurf heißt es: "Die Premierministerin darf die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, bekannt geben." May reagiert damit auf eine Entscheidung des höchsten britischen Gerichts, wonach das Parlament das letzte Wort über die Austrittserklärung haben muss.

Die Abstimmung offenbarte auch tiefe Risse in der Labour-Fraktion. Parteichef Jeremy Corbyn hatte den Abgeordneten augetragen, für das Gesetz zu stimmen. Sein Schattenminister für Wirtschaft, Clive Lewis, trat kurz vor der Abstimmung von seinem Amt zurück, um gegen das Gesetz stimmen zu können.

Als Zugeständnis sicherte die Regierung zu, das britische Parlament werde über ein Abkommen mit der EU am Ende der zweijährigen Austrittsverhandlungen abstimmen dürfen. Eine Ablehnung werde aber nicht zu Nachverhandlungen führen. Damit würde Großbritannien die EU ohne Regelung der künftigen Handelsbeziehungen verlassen und müsste auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zurückgreifen.

Premierministerin May hatte angekündigt, dass sie gleich zu Beginn der Verhandlungen mit der EU versuchen werde, eine Regelung für die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und für Briten in der EU zu finden./cmy/DP/he


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