SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Trotz einer deutlich verringerten Strafzahlung will Bayer (Bayer Aktie)
Am Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman haften muss, ändert die Entscheidung indes nichts. Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht. Die Geschworenen hatten ihm zunächst gut fünf Millionen Dollar Schadenersatz und 75 Millionen Dollar an Strafschadenersatz zugesprochen. Letzterer wird im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.
Richter Chhabria hatte bereits zuvor angekündigt, dass der Strafschadenersatz zu hoch ausgefallen sei, da er den Schadenersatz verfassungsrechtlich bedingt nicht um mehr als das Neunfache übersteigen dürfe. Deshalb kürzte er ihn jetzt um 55 Millionen Dollar. Bayer begrüßte dies zwar in einem Statement als "Schritt in die richtige Richtung", blieb aber dabei, dass der Schuldspruch nicht der Beweislage entspreche. Der Konzern plane deshalb, bei einem Berufungsgericht Einspruch dagegen einzulegen.
Bayer hatte das ursprüngliche Urteil vom März bereits in erster Instanz angefochten und Anträge gestellt, das Verfahren in einem neuen Prozess aufzurollen oder die Strafzahlung zu senken. Der Dax
Bis es in den zahlreichen Verfahren zu endgültigen rechtskräftigen Entscheidungen kommt, könnte noch viel Zeit vergehen. Meist werden solche Massenklagen in den USA aber ohnehin früher oder später mit einem großen Vergleich beigelegt. Richter Chhabria, bei dessen Gericht in San Francisco mehrere Hundert Klagen gebündelt sind, hat die Streitparteien bereits zu einer gütlichen Einigung gedrängt und eine Prozesspause verordnet. Zuletzt war der US-Staranwalt Ken Feinberg als Schlichter bestellt worden./hbr/DP/he
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