Ein Firmenschild von Vodafone.
Mittwoch, 27.11.2019 15:31 von | Aufrufe: 680

ROUNDUP 2: Vodafone gewinnt Prozess gegen US-Milliardär Singer

Ein Firmenschild von Vodafone. © ollo / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images

(neu: Stellungnahme Klägervertreter und SdK)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Mobilfunkanbieter Vodafone muss dem Hedgefonds des US-Milliardärs Paul Singer keine höhere Abfindung für seinen Anteil an der 2014 übernommenen Kabel Deutschland zahlen. Das Münchner Landgericht wies am Mittwoch die Klage der von Singer gegründeten Investmentfirma Elliott Management ab, die eine höhere Abfindung für ihre Aktien erstreiten wollte. Beteiligt an dem Prozess waren mehrere Kläger, so auch die Kleinaktionärsvereinigung SdK.

Vodafone hatte Kabel Deutschland 2014 übernommen. Aktionäre, die ihre Anteile verkauften, erhielten 84,53 Euro pro Aktie. Für die Anteilseigner, die nicht verkauften, gab es als Dividendenersatz einen jährlichen Ausgleich von 3,77 Euro je Aktie. Beides sei angemessen, entschied die 5. Handelskammer in ihrem 287-seitigen Beschluss. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters Helmuth Krenek und seiner Kollegen waren die damaligen Berechnungen von Vodafone zur Ermittlung des Aktienwerts plausibel. Der siegreiche Mobilfunkkonzern reagierte erfreut: "Wir begrüßen den Beschluss des Landgerichts München", erklärte ein Sprecher.

Elliott ist dafür bekannt, kurz vor oder bei laufenden Übernahmeverfahren größere Aktienpakete zu kaufen und den Preis in die Höhe zu treiben. Der Hedgefonds hatte 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Anteile erworben und anschließend eine Sonderprüfung durchgesetzt, die beweisen sollte, dass die von Vodafone gebotenen Summen zu niedrig waren.

Elliott-Gründer Singer wird vom US-Magazin Forbes auf ein Vermögen von 3,5 Milliarden Dollar (Dollarkurs) geschätzt, auf der Forbes-Liste der 400 wohlhabendsten US-Bürger liegt der 75-Jährige derzeit auf Platz 239. Schlagzeilen in Europa hatte Singer zuletzt 2018 mit der Übernahme des Traditionsclubs AC Mailand gemacht.

Die noch nicht abgeschlossene Sonderprüfung spielte bei der Entscheidung keine Rolle. Grundlage war eine neun Verhandlungstage dauernde Anhörung der Vertragsprüfer. Die Kläger hatten moniert, dass Vodafone in seinen Planungen zu wenig optimistisch gewesen sei - und daher den Wert der Kabel-Deutschland-Aktien und des jährlichen Ausgleichs zu niedrig angesetzt hatte.

Die Richter dagegen wiesen darauf hin, dass Zukunftsplanungen grundsätzlich schwer überprüfbar sind. "Wenn das Gericht von der Plausibilität der Planannahmen überzeugt ist, darf es diese nicht durch andere, möglicherweise auch plausible Planannahmen ersetzen", hieß es in der anschließenden Mitteilung des Gerichts.

Da die Kläger Beschwerde einlegen können, zeichnet sich eine Fortsetzung des Rechtsstreits ab. "Die vom Gericht bestätigte Barabfindung ist viel zu niedrig und entspricht in keiner Weise dem Wert von Kabel Deutschland zum Bewertungsstichtag", kritisierte ein Klägervertreter. Außerdem habe das Gericht "zwingend erforderliche Beweise nicht erhoben".


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Die SdK will eine Beschwerde prüfen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. "Ich gehe aber fest davon aus, dass sich auch das OLG noch mit dem Sachverhalt beschäftigen wird", erklärte der Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer./cho/DP/jha

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