Netflix AG ist ein international führendes Streaming-Unternehmen, das eine breite Palette von Serien, Filmen und Dokumentationen über eine Internet-basierte Plattform anbietet.
Donnerstag, 17.10.2019 15:58 von | Aufrufe: 192

ROUNDUP 2: 'Stranger Things' hilft Netflix in die Spur - Anleger erleichtert

Netflix AG ist ein international führendes Streaming-Unternehmen, das eine breite Palette von Serien, Filmen und Dokumentationen über eine Internet-basierte Plattform anbietet. ©unsplash.com

(neu: Kurs-Update; Klage gegen "Panama Papers"-Verfilmung)

LOS GATOS (dpa-AFX) - Der Streaming-Riese Netflix (Netflix Aktie) hat im dritten Quartal dank Hitserien wie "Stranger Things" wieder etliche neue Kunden hinzugewonnen. Unterm Strich stieg die Anzahl der Bezahlabos in den drei Monaten bis Ende September weltweit um 6,8 Millionen, wie der Online-Videodienst am Mittwoch nach US-Börsenschluss mitteilte. Damit blieb Netflix zwar unter seiner eigenen Prognose von sieben Millionen neuen Nutzern, übertraf aber die Markterwartungen.

Insgesamt beliefen sich die bezahlten Mitgliedschaften zum Quartalsende auf knapp 158 Millionen. Die Entwicklung kam bei Anlegern gut an, die Aktie stieg nachbörslich um bis zu elf Prozent und startete am Donnerstag mit einem Kursplus von gut sechs Prozent. Dabei strebt Netflix für das laufende Vierteljahr mit 7,6 Millionen neuen Kunden weniger Wachstum an als von Analysten angenommen, obwohl das Weihnachtsquartal eigentlich meist sehr stark ist.

Netflix steht vor dem Start neuer Streaming-Dienste der finanzkräftigen Rivalen Disney und Apple (Apple Aktie) unter Druck und hatte Aktionäre im Vorquartal mit relativ schwachem Wachstum enttäuscht. Besonders schlecht kam damals ein Rückgang der Nutzerzahlen im wichtigen US-Heimatmarkt an. Im jüngsten Quartal sah es jedoch wieder besser aus - in den USA kamen immerhin 517 000 neue Abonnenten hinzu.

Insgesamt bleibt der US-Markt für Netflix aber schwierig, in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres abonnierten lediglich 2,7 Millionen neue Nutzer den Service. Eine kräftige Preiserhöhung dürfte dabei eine wichtige Rolle gespielt haben. Künftig will das Unternehmen sein US-Wachstum nicht mehr separat ausweisen, sondern zusammen mit den Zahlen für den kanadischen Markt bündeln.

Finanziell lief es indes zuletzt rund: Der Gewinn kletterte im Jahresvergleich von 403 Millionen auf 665 Millionen Dollar (Dollarkurs) (600,5 Mio Euro) und damit deutlich stärker als von Analysten erwartet. Der Umsatz legte um kräftige 31 Prozent auf 5,2 Milliarden Dollar zu. Allerdings rechnet das Unternehmen angesichts hoher Produktions- und Marketingkosten mit deutlich weniger Überschuss zum Jahresende.

Dass der Streaming-Dienst von Anfang Juni bis Ende September bei Kunden punkten konnte, war nicht zuletzt "Stranger Things" zu verdanken. Mit 64 Millionen Zuschauern in den ersten vier Wochen war es laut Netflix die bislang erfolgreichste Staffel der beliebten Mystery-Serie. Im vierten Quartal baut Netflix vor allem auf Filmproduktionen wie etwa Martin Scorseses "The Irishman" mit den Hollywood-Stars Robert De Niro, Al Pacino und Joe Pesci.

Dem Angriff der Konkurrenten Disney und Apple, deren Videodienste jeweils im November starten und deutlich weniger kosten als die Abos von Netflix, begegnet der Streaming-Marktführer demonstrativ selbstbewusst. Die neuen Angebote würden zwar viel Lärm machen und Netflix kurzfristig womöglich etwas belasten, heißt es im Brief an die Aktionäre. Doch kein Wettbewerber habe eine vergleichbare Vielfalt und Qualität, deshalb werde Netflix weiter wachsen.

Rechtlichen Ärger gibt es unterdessen um die Verfilmung des "Panama Papers"-Steuerskandals. Die im Zentrum der Affäre stehende Kanzlei Mossack Fonseca hat bei einem US-Gericht Klage gegen die mit Stars wie Meryl Streep und Antonio Banderas besetzte Netflix-Produktion "Die Geldwäscherei" von Regisseur Steven Soderbergh eingereicht. Die Ausstrahlung des bereits auf Filmfestivals in Toronto und Venedig gezeigten Streifens zu verhindern, dürfte jedoch schwierig werden. Netflix stellte am Mittwoch bereits einen Antrag auf Klageabweisung./hbr/DP/stw


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