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Freitag, 29.11.2019 17:35 von | Aufrufe: 600

ROUNDUP 2: Staat steigt in die Förderung der Zeitungszustellung ein

Eine Bild-Zeitung. Die Bild gehört zu Axel Springer. © Terroa / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

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BERLIN (dpa-AFX) - Der Staat steigt in die Förderung der Zeitungszustellung in Deutschland ein. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin mit den Stimmen der großen Koalition den Haushalt für 2020, in dem auch 40 Millionen Euro für die Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern vorgesehen sind. Das Geld soll eine temporäre Hilfe bei der digitalen Transformation für Abo-Zeitungen und der lokalen Vielfalt von Anzeigenblättern sein - zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Die Ausgaben sind allerdings gesperrt, bis ein Gesamtkonzept zur genauen Förderung vorliegt.

Hintergrund der staatlichen Hilfe sind rückläufige Auflagenzahlen von Tageszeitungen in Deutschland inmitten des digitalen Wandels. Die Verlage lassen ihre Zeitungen bislang bis in die hintersten Winkel Deutschlands austragen. Die Unternehmen beklagen gestiegene Kosten - dies auch wegen Veränderungen in den Verlagsstrukturen infolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für Zeitungszusteller, der seit 2018 gilt.

Kurz vor der Entscheidung im Bundestag hatten noch die Zeitschriftenverleger eine neutrale Zustellförderung aller Pressepublikationen gefordert. Eine "selektive Presseförderung" einzuführen wäre eine "falsche und gefährliche Weichenstellung", teilte das Präsidium des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit. "Die neutrale Zustellförderung ist der richtige Weg, um die Zustellung aller Pressepublikationen, inklusive der regionalen Tageszeitungen, zu sichern." Anfang November hatten sich die Zeitschriftenverleger mit der Forderung nach Hilfestellung bei der Postzustellung ihrer Magazine an den Bund gewandt.

Die Koalitionsfraktionen Union und SPD hatten unlängst den Antrag für die Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern in den Haushaltsausschuss eingebracht, der dort bewilligt wurde. Zeitschriften sind in dem Antrag nicht aufgeführt gewesen. Dieser zielt darauf ab, dass die flächendeckende Versorgung mit Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern unterstützt wird.

Die Zeitungsverleger hatten schon lange auf eine Förderung der Zustellung gedrängt. Nach dem Beschluss im Haushaltsausschuss sah der Zeitungsverlegerverband BDZV allerdings Verbesserungsbedarf. Eine so geringe Förderung löse kein einziges Problem, hatte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff gesagt.

Im BDZV-Branchenbericht sind wegen des Mindestlohns jährliche Mehrkosten für die Verlage von rund 400 Millionen Euro aufgeführt. Rund 100 000 Zusteller - überwiegend angestellt als geringfügig Beschäftigte - bringen demnach jeden Tag mehr als 10 Millionen Zeitungen zu den Lesern. Insgesamt wurden in Deutschland im zweiten Quartal 2019 täglich 13,52 Millionen Tageszeitungsexemplare verkauft.

Der Bundesrat beschloss ebenfalls am Freitag, dass die Mehrwertsteuer für elektronische Zeitungen und Zeitschrften (E-Paper) von 19 auf 7 Prozent sinkt. Auch für E-Books soll der vergünstigte Steuersatz gelten./rin/DP/zb


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