Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild)
Mittwoch, 22.02.2017 12:46 von | Aufrufe: 155

ROUNDUP 2/Gericht: Pensionsfonds verstößt gegen Landesverfassung

Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild) © BrianAJackson / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

KOBLENZ (dpa-AFX) - Klatsche für die rheinland-pfälzische Landesregierung: Der umstrittene Pensionsfonds für Landesbeamte verstößt gegen die Landesverfassung. Dieses Urteil verkündete der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz. Die Zuführungen an den Geldtopf hätten nicht als Darlehen und damit als Investitionen eingestuft werden dürfen, erklärte VGH-Präsident Lars Brocker. Damit sei auch das Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 wegen Überschreitens der Kreditobergrenze teilweise verfassungswidrig. Laut Urteil muss der Gesetzgeber nun entweder den Pensionsfonds auflösen - was als politisch unwahrscheinlich gilt - oder verfassungskonform gestalten.

Schon vor zwei Jahren hatte die CDU-Opposition im Landtag gegen den Pensionsfonds geklagt. Sie stufte ihn als ein schuldenbasiertes undurchsichtiges In-sich-Geschäft ein. Das Land hatte sich die gegenwärtig nominell rund fünf Milliarden Euro im Pensionsfonds zum ganz überwiegenden Teil selbst wieder zurückgeliehen. Das Finanzministerium der rot-gelb-grünen Landesregierung sprach dagegen in der Zeit vor dem Urteil von einer transparenten, soliden und verfassungsfesten Altersvorsorge. Gegen die VGH-Entscheidung sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner sagte in Koblenz: "Das ist ein erfreuliches Gerichtsurteil. Wir haben in der Sache vollumfänglich Recht bekommen." Der Pensionsfonds seit nicht fürs Ansparen genutzt, sondern missbraucht worden." Nun müsse die Landesregierung Konsequenzen aus dem Urteil ziehen.

Finanzstaatssekretär Stephan Weinberg (SPD) sagte, die VGH-Entscheidung müsse zunächst sehr ausführlich bewertet werden. In Kürze steht im Mainzer Landtag die Verabschiedung des neuen Doppelhaushalts 2017/2018 an. Weinberg versicherte, Beamten müssten sich keine Sorgen machen - ihre Pensionsansprüche blieben bestehen. Das Land könne nicht zahlungsunfähig werden - Pensionären dürfte es egal sein, aus welchen Töpfen ihre Bezüge kämen./jaa/DP/fbr


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