Das Audi-Logo auf einem Q7.
Montag, 08.06.2020 16:45 von | Aufrufe: 501

ROUNDUP 2: Ex-Audi-Chef Stadler wird der Prozess gemacht

Das Audi-Logo auf einem Q7. pexels.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der frühere Audi-Vorstandschef Rupert Stadler muss vor Gericht. Das Landgericht München hat die Anklage wegen Betrugs in der Dieselaffäre zugelassen. Der Prozess gegen Stadler und drei Mitangeklagte soll am 30. September beginnen, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen "Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung" vor. Stadler habe spätestens Ende September 2015 von den Abgas-Manipulationen bei Audi-Dieselmotoren gewusst, aber den Verkauf der Autos trotzdem nicht verhindert, lautet der Vorwurf gegen ihn. Für den Prozess hat das Gericht 176 Verhandlungstage bis Ende Dezember 2022 eingeplant.

Stadler war von 2007 bis 2018 zwölf Jahre lang Audi-Chef gewesen. Wegen Verdunkelungsgefahr war er im Juni 2018 noch als Vorstandschef verhaftet worden und hatte vier Monate lang in Augsburg in Untersuchungshaft gesessen. Eine Mitwisserschaft oder gar Beteiligung an Diesel-Manipulationen hatte er stets bestritten.

Die drei zusammen mit Stadler angeklagten Manager und Ingenieure sollen große Audi-Dieselmotoren mit einer verbotenen Abschaltfunktion entwickelt haben. Damit stießen die Motoren auf dem Prüfstand weniger Abgas aus als im alltäglichen Betrieb auf der Straße. Diese Motoren seien dann in 250 712 Audis, 71 577 Fahrzeuge von VW und 112 131 Fahrzeuge von Porsche eingebaut worden. Die Autos wurden in Europa und den USA verkauft. Der Skandal hat Audi seit 2015 mehr als 3 Milliarden Euro gekostet.

Gegen Stadler und die drei Audi-Motorenentwickler hatte die Staatsanwaltschaft München schon vor einem Jahr, im Juli 2019, Anklage erhoben. Die Anklageschrift ist rund 400 Seiten lang, dazu kommen noch 7000 Seiten im Anhang - das Ergebnis jahrelanger Ermittlungen der Staatsanwälte. Zudem hat der Vorsitz der großen Wirtschaftsstrafkammer gewechselt, der neue Vorsitzende Stefan Weickert musste sich erst einarbeiten. Verteidiger und Staatsanwaltschaft bekamen mehrfach Zeit für Stellungnahmen.

Gegen den ehemaligen VW-Konzernchef Martin Winterkorn hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig schon im April 2019 Anklage wegen Betrugs und strafbarer Werbung erhoben. Er soll nicht erst im September 2015, sondern bereits Mitte 2015 von der illegalen Motorsteuerung gewusst haben. Aber das Landgericht Braunschweig hat die Anklage gegen Winterkorn bis heute nicht zugelassen und Zweifel an wesentlichen Vorwürfen geäußert.

Einer der vier Angeklagten in München ist der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung, der anschließend im VW-Konzern weiter Karriere machte. Er hatte zeitweise in München-Stadelheim in Untersuchungshaft gesessen, ebenso wie ein ehemaliger leitender Ingenieur im Audi-Werk Neckarsulm. Der Verteidiger des Managers hatte nach Anklageerhebung und erneut vor wenigen Tagen im "Handelsblatt" mitgeteilt, dass er die Vorwürfe für falsch halte. Sein Mandant habe Audi bereits verlassen, bevor die Manipulation begonnen habe, zitierte ihn das "Handelsblatt". Zumindest einer der beiden mitangeklagten Ingenieure hatte sich nach Angaben eines seiner Verteidiger ausführlich geäußert und Unterlagen vorgelegt.

Stadler war nach Aufgabe seiner Ämter als Audi-Chef und VW-Konzernvorstand im Oktober 2018 aus der U-Haft entlassen worden. Aber er musste weiterhin ein umfassendes Kontaktverbot und andere Auflagen beachten. Die Ermittler hatten bei Razzien in der Audi-Zentrale in Ingolstadt und im Werk Neckarsulm Material sichergestellt, sein Privathaus bei Ingolstadt durchsucht und sein Telefon abgehört.

Unter Stadlers Führung hatte Audi von 2007 bis zur Aufdeckung des Dieselskandals 2015 Umsatz und Betriebsgewinn verdoppelt und Mercedes bei den Verkaufszahlen überholt. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen rund 20 weitere Beschuldigte.


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Der Prozess soll in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim stattfinden. Der große Verhandlungssaal dort verfüge über die erforderliche Ausstattung, um die Hauptverhandlung mit corona-bedingten Mindestabständen und Publikum durchführen zu können, erklärte die Justiz./rol/DP/stw

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