Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 19.10.2016 16:35 von | Aufrufe: 322

ROUNDUP 2/EuGH: Deutsche Medikamenten-Preisbindung verstößt gegen EU-Recht

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wirbelt den deutschen Apothekenmarkt auf. Die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente schränke den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verstoße damit gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-148/15). Wenn hingegen Preiswettbewerb ermöglicht werde, könnten die Patienten profitieren, hieß es. Politiker und Verbände in Deutschland sehen nun deutlichen Handlungsbedarf.

Nach bestehender Gesetzeslage können Pharmaunternehmen zunächst einmal selbst festlegen, zu welchen Preisen sie Arzneimittel an Apotheken und Großhändler in Deutschland abgeben. Diese dürfen dann jedoch nur einheitlich festgeschriebene Zuschläge erheben. Dadurch kostet ein jeweiliges verschreibungspflichtiges Arzneimittel überall in Deutschland dasselbe. An die einheitlichen Abgabepreise mussten sich bislang auch Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland halten.

Da der grenzüberschreitende Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten EU-Recht berührt, war nun der EuGH mit dem Fall befasst. Die Regelung könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren, befanden die Luxemburger Richter. Grundsätzlich könne zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung sei dazu nicht geeignet.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte an, das Urteil auszuwerten und auf rechtliche Konsequenzen zu prüfen. Die aktuelle Preisbindung sei nach dem Urteil nicht mehr auf Versandapotheken im EU-Ausland anwendbar, teilte das Gesundheitsministerium mit. Er sei fest entschlossen, das "Notwendige" und "Mögliche" zu tun, um die flächendeckende Versorgung durch ortsnahe Apotheken zu sichern, sagte Gröhe weiter. "Der Versandhandel kann die wohnortnahe Versorgung durch Präsenzapotheken nicht ersetzen."

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sieht nun Handlungsbedarf. Er warnte vor "erheblichen Wettbewerbsverzerrungen". Als Folge des EuGH-Urteils haben Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland die Möglichkeit, künftig die deutsche Preisbindung zu unterlaufen. "Ich rechne fest damit, dass wir gesetzgeberisch handeln müssen", sagte Lauterbach.

Die Luxemburger Richter zweifelten an, dass Preisbindungen ein flächendeckendes Netz traditioneller Apotheken in Deutschland förderten. Vielmehr könne ein Preiswettbewerb auch Anreize zur Niederlassung in Gegenden bieten, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten.

Verbraucherschützer sahen die Folgen des Urteils für Patienten zunächst grundsätzlich positiv. "Sie könnten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten künftig Kosten sparen, wenn Sie bei ausländischen Versandapotheken bestellen", sagte etwa der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai Vogel.

Die Folgen für die Apothekenversorgung in Deutschland müssten laut Vogel aber in Ruhe erörtert werden. "Die Forderung eines Versandhandelsverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel wäre die falsche Reaktion. Stattdessen sollte überlegt werden, ob deutsche Apotheken nicht den gleichen Spielraum in der Preisgestaltung erhalten sollten. Andernfalls hätten sie einen klaren Standortnachteil."

Apothekenverbände zeigten sich zunächst entsetzt. "Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren", sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt./asa/vsr/hrz/DP/tos


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News