Ein Bündel Euroscheine. (Symbolbild)
Dienstag, 21.02.2017 17:45 von | Aufrufe: 249

ROUNDUP 2: Einigung über Transparenzregister - Geldwäsche-Gesetz im Kabinett

Ein Bündel Euroscheine. (Symbolbild) © Detailfoto / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

(Neu: frühere Äußerung Netzwerk im sechsten Absatz)

BERLIN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung sollen Hintermänner verschachtelter Unternehmenskonstruktionen künftig sichtbar werden. Die Bundesregierung verständigte sich nach langem Streit auf Details für ein Transparenzregister, sodass das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf an diesem Mittwoch verabschieden kann. In dem Register sollen die "wirtschaftlich Berechtigten", also die wahren Eigentümer von Unternehmen, aufgeführt werden. Hintergrund ist die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen in Panama im vergangenen Jahr.

Einsicht erlaubt werden soll aber nur Personen mit "berechtigtem Interesse" - so wie in der EU-Richtlinie vorgesehen und von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebt. Zu dem eng gefassten Kreis sollen auch Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen gehören. Gegen eine von Justizminister Heiko Maas (SPD) geforderte allgemeine Öffnung hatten sich unter anderem Familienunternehmer gewehrt. Diese hatten auf Gefahren möglicher Erpressung oder Entführungen verwiesen. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" von der Einigung berichtet.

Der Kabinettsbeschluss wurde wegen des regierungsinternen Streits mehrfach verschoben. Mit dem Gesetzentwurf wird die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU umgesetzt und die Voraussetzung für ein zentrales elektronisches Transparenzregister geschaffen. "Diese Erhöhung der Transparenz soll dazu beitragen, den Missbrauch der genannten Vereinigungen und Rechtsgestaltungen zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern", heißt es.

Der Zugang zu bestimmten Angaben zu den "wirtschaftlich Berechtigten" ist gestaffelt: Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen; Unternehmen, die im Kampf gegen Geldwäsche Sorgfaltspflichten einhalten müssen; und gegebenenfalls bei "berechtigtem Interesse" auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten. Das "berechtigte Interesse" wird nicht im Gesetzestext definiert, sondern nur näher ausgeführt, was darunter zu verstehen ist.

Ein Transparenzregister auf nationaler Ebene gilt nur als erster Schritt. Die G20-Gruppe der führenden Industrie- und Schwellenländer sowie die Industrieländerorganisation OECD arbeitet aktuell an einheitlichen Standards, um die nationalen Transparenzregister auch international vernetzen zu können.

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland hatte zuvor gefordert, um Geldwäsche und die dahinter stehenden Straftaten wirksam bekämpfen zu können, müssten alle Nutznießer verpflichtend in einem öffentlich einsehbaren Register erfasst werden. Datenmissbrauch, Entführung und Erpressung seien durch ein öffentliches Register nicht zu befürchten, hieß es zuletzt.

Nach den Gesetzesplänen soll auch der Kreis derer erweitert werden, die bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen sorgfältig prüfen müssen, ob ein Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht. Hintergrund ist, dass hohe Barzahlungen häufig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Händler müssen Geldwäsche-Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen. Bisher betraf dies Summen ab 15 000 Euro./sl/DP/stb


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