Ein Richterhammer (Symbolbild).
Donnerstag, 22.02.2018 16:12 von | Aufrufe: 1249

ROUNDUP 2: Bundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung über Fahrverbote

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

(neu: Hamburg und Schleswig-Holstein im 4.,5. und 6, Absatz)

LEIPZIG/HAMBURG/KIEL (dpa-AFX) - Millionen Autofahrer müssen weiter warten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung über mögliche Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten vertagt. Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag mitteilte. Das sogenannte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert als vorgesehen. Zunächst war für Donnerstag bereits eine Entscheidung erwartet worden. Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben.

In dem rund vierstündigen "Rechtsgesprächs" ging es zunächst um Fragen des EU-Rechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Straßenverkehrsordnung. Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Außerdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können

- oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um

Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Auch Hamburg und Kiel als ebenfalls stark belastete Städte hatten die Verhandlung in Leipzig mit Spannung verfolgt. Die Hansestadt stand nach den vorläufigen Daten des Umweltbundesamts für 2017 mit einer Belastung von 58 Mikrogramm Stickoxiden je Quadratmeter Luft zuletzt auf Platz fünf der Städte mit schlechter Luftqualität in Deutschland, Kiel folgte nach Verbesserungen zum Vorjahr mit 56 Mikrogramm auf Platz sieben. In Norderstedt hat sich die Luftqualität gegenüber dem Vorjahr soweit verbessert, dass nunmehr der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel eingehalten wurde.

Der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) geht davon aus, dass die Grenzwerte in wenigen Jahren eingehalten werden können. Bis dahin wären Fahrverbote aus seiner Sicht unverhältnismäßig. Das gelte zum einen unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes, weil Ausweichverkehr möglicherweise zu noch größeren Problemen an anderen Stellen führen würde. Zudem ist der betroffene Theodor-Heuss-Ring in Kiel die Hauptschlagader für den Pendler- und Wirtschaftsverkehr. Drastische Eingriffe hier könnten einen Verkehrskollaps auslösen.

Anders sieht es in Hamburg aus. Sollte das Gericht in Leipzig Fahrverbote für zulässig erklären, will Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) das auch umsetzen. Das würde aber nicht bedeuten, dass sofort Beschränkungen erlassen würden, sondern erst nach einiger Zeit der Vorbereitung. Betroffen wären nach dem Luftreinehalteplan rund 600 Meter der Max-Brauer-Allee sowie ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße, beide gelegen im Stadtteil Altona-Nord. Der Abschnitt auf der Max-Brauer-Allee würde nach dem Plan für Lkw und Diesel-Pkw gesperrt, die nicht die Abgasnorm 6 oder Euro VI erfüllen, die Stresemannstraße nur für Lkw. Unklar ist allerdings, wie die Beschränkungen kontrolliert werden sollten.


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Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehr, dabei vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung mit Stickoxid bei.

In Leipzig wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf verhandelt. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen.

Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien./jan/hoe/wsz/DP/tos

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