Ampelkoalition
Mittwoch, 14.09.2016 11:26 von | Aufrufe: 282

Regierung schränkt Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern ein

Ampelkoalition ©Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

BERLIN (dpa-AFX) - Hartz-IV-Bezieher sollen künftig nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt werden, wenn sie dadurch auf Grundsicherung angewiesen sind. Das sieht eine Verordnung des Bundessozialministeriums vor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Hartz-IV-Empfänger werden vom Jobcenter regelmäßig aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Renteneinbußen hinnehmen müssen.

Künftig würden Hartz-IV-Bezieher nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit im Alter führen würde, so das Ministerium. Eine Altersrente müsse nur noch dann vorzeitig beantragt werden, wenn sie trotz der Abschläge "bedarfsdeckend" sei. Der Bundesrat muss nicht mehr zustimmen, die Verordnung gilt ab 1. Januar 2017.

Bei immer mehr älteren Langzeitarbeitslosen fielen zuletzt die Hartz-IV-Leistungen weg. Manche bekommen noch einen Job, andere gehen freiwillig vorzeitig in Rente - viele müssen aber wohl auch zwangsweise bereits mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Genaue Zahlen dazu liegen nicht vor./bw/DP/fbr


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