Vom 7. bis zum 11. April wird der Umweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in London zusammenkommen. Die IMO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und setzt weltweit verbindliche Regeln für die Schifffahrt. Ihr gehören mehr als 170 Mitgliedsstaaten an - darunter die USA, China und Deutschland.
Die IMO erwartet laut Ankündigung, dass der Ausschuss sich auf sogenannte mittelfristige Klimaschutzregeln einigt. Zur Abstimmung stehen ein Treibstoffstandard und ein CO2-Preis-System. In der EU gibt es solche Mechanismen bereits. Falls es zu einer Einigung kommt, sollen die Regeln während einer Sondersitzung im Oktober verabschiedet werden. In Kraft treten können sie 16 Monate später, also frühstens im Jahr 2027, wie eine IMO-Sprecherin sagte.
Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, Deutschland setze sich unter anderem mit den anderen EU-Staaten für ein ambitioniertes Ergebnis ein.
Schifffahrt soll bis etwa 2050 klimaneutral werden
Der VDR spricht sich auch aus Wettbewerbsgründen dafür aus, dass Klimaschutzregeln in der Schifffahrt vereinheitlicht werden. "Die Bundesregierung muss sich mit Nachdruck für eine weltweite Harmonisierung der Regelungen einsetzen", fordert der Verband.
Nabu-Schifffahrtsexperte Sönke Diesener sagte, es sei wichtig, dass der Treibstoffstandard auf klimaneutrale E-Fuels ausgerichtet werde. Biotreibstoffe und Flüssigerdgas (LNG) dürften nicht begünstigt werden. Der CO2-Preis müsse die Transformation der Branche sofort anreizen.
Im Juli 2023 hatten sich die Mitglieder der IMO geeinigt, Klimaneutralität der Schifffahrt bis etwa 2050 zu erreichen. Laut IMO lag der Anteil der internationalen Schifffahrt an den globalen Treibhausgasemissionen 2018 bei annähernd 2,9 Prozent./lkm/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.