Der Bund erwägt nach dem Daimler-Einstieg des Chefs des chinesischen Autobauers Geely schärfere Meldepflichten – doch ihr Spielraum ist begrenzt.
Im Februar dieses Jahres war die Aufregung in Stuttgart und Berlin groß. Beim Autohersteller Daimler (Daimler Aktie), einem der bekanntesten Unternehmen der Republik, war quasi über Nacht ein Konkurrent aus China eingestiegen. Der chinesische Autokonzern Geely meldete einen Anteil von 9,69 Prozent und wurde damit auf einen Schlag größter Anteilseigner des Dax-Konzerns.
Wie konnte das passieren, ohne dass im Vorfeld jemand etwas davon mitbekam?
Diese Frage lässt sich mittlerweile relativ genau beantworten. Nach Angaben der Finanzaufsicht Bafin hat Geely-Chef Li Shufu zunächst über Aktien und Finanzinstrumente einen Anteil von „geringfügig über drei Prozent“ an Daimler aufgebaut. Meldepflichtig wäre eine solche Position erst ab fünf Prozent gewesen. Dann hat Li am 23. Februar die Finanzinstrumente innerhalb seines Bestands ausgeübt und „parallel die restlichen 6,19 Prozent in einem Gesamtpaket erworben“. Das raffinierte Vorgehen ist in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken beschrieben, die dem Handelsblatt vorliegt.Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass Deutschland eine Verschärfung von Meldepflichten erwägt, um eine Wiederholung des Falls Daimler zu verhindern. „Die Bundesregierung prüft, ob die Regulierung der Beteiligungspublizität Regelungslücken aufweist und ob sich diese gegebenenfalls zweck- und verhältnismäßig schließen lassen“, heißt es im Antwortschreiben. Es müsse jedoch sorgfältig abgewogen werden, ob es zielführend sei, „Mitteilungspflichten zu erweitern oder andere Maßnahmen zu ergreifen“. Eine EU-Richtlinie, die für einheitliche Regeln in den Mitgliedsstaaten sorgen soll, begrenze Deutschlands Handlungsspielraum „erheblich“.Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.