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Freitag, 14.06.2019 14:15 von ARIVA.DE - Aufrufe: 70
Heute hat sich an der deutschen Börse die Puma-Aktie zwischenzeitlich um 1,78 Prozent verteuert. Der Kurs des Papiers legte um 95 Cent zu. Bewertet wird das Wertpapier aktuell an der Börse mit 54,45 Euro. Zieht man den MDAX (MDAX) als Benchmark hinzu, dann liegt das Wertpapier von Puma vorn. Der MDAX kommt mit einem Punktestand von 25.300 Punkten derzeit auf ein Minus von 0,66 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Legt die Aktie von Puma aus jetziger Sicht in den kommenden Tagen noch um mehr als 4,22 Prozent zu, wäre ein neues Allzeithoch für die Aktie erreicht. Der höchste bisher erreichte Kurs des Wertpapiers datiert vom 11. Juni 2019. Damaliger Kurs: 56,75 Euro.
Die Puma SE Rudolf Dassler Sport (Puma) ist ein international tätiger Sportartikelhersteller. Das Unternehmen entstand durch die Aufteilung der 1948 gegründeten Gebrüder Dassler Schuhfabrik zwischen den Brüdern Rudi und Adi Dassler in Adidas und Puma. Das Unternehmen entwickelt und produziert Schuhe, Textilien und Accessoires. Bei einem Umsatz von 4,65 Mrd. Euro erwirtschaftete Puma zuletzt einen Jahresüberschuss von 187 Mio. Euro. Neue Geschäftszahlen werden für den 31. Juli 2019 erwartet.
Puma | Adidas | Billabong | Nike | Under Armour | ||
Kurs | 54,45 | 259,45 € | - | 74,01 € | 23,27 € | |
Performance | 1,78 | +0,06% | 0,00% | -0,09% | -1,71% | |
Marktkap. | 81,8 Mrd. € | 54,3 Mrd. € | - | 123 Mrd. € | 4,37 Mrd. € |
Der Anteilsschein von Puma wird von mehreren Analysten beobachtet.
Die DZ Bank hat die Einstufung für Papiere von Puma SE nach dem Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10 auf "Verkaufen" belassen und einen fairen Wert von 44 Euro je Aktie angegeben. Die Papiere der Herzogenauracher seien optisch billiger, an den Fundamentaldaten ändere sich jedoch nichts, schrieb Analyst Herbert Sturm in einer am Dienstag vorliegenden Studie. Er hält die Puma-Aktie im Branchenvergleich für deutlich überbewertet.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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