Prozess gegen Daimler womöglich vor dem Aus

Mittwoch, 18.03.2015 13:40 von Handelsblatt - Aufrufe: 470

Insiderhandel darf nicht von zwei Instanzen verfolgt werden, hat Frankreichs Verfassungsrat entschieden. Das freut Daimler: Der Konzern sollte wegen mutmaßlicher Insidergeschäfte bei Airbus vor ein Strafgericht.

Der Prozess in Frankreich gegen den deutschen Autobauer Daimler (Daimler Aktie) wegen mutmaßlichen Insiderhandels beim Luftfahrtkonzern Airbus steht womöglich vor dem Aus: Der französische Verfassungsrat gab Daimler und anderen Angeklagten am Mittwoch in Paris Recht und entschied, dass ein Beschuldigter nicht zweimal wegen desselben Vorwurfs im Bereich des Insiderhandels verfolgt werden kann.

Die französische Börsenaufsicht AMF hatte die Beschuldigten bereits entlastet, danach begann aber im vergangenen Oktober ein Strafprozess zu denselben Vorwürfen. Der Strafprozess war kurz nach Auftakt vertagt worden, um auf Antrag der Verteidigung die Verfassungsmäßigkeit der Verfahrens überprüfen zu lassen.

Der Verfassungsrat in Paris entschied nun, dass Insiderhandel nicht zweimal von der Finanzaufsicht und von einem Strafgericht verfolgt werden könne. Die aufsehenerregende Entscheidung stellt nicht nur den Prozess in Frage, in dem Daimler angeklagt ist, sondern auch andere ähnliche Verfahren im von Affären geplagten Frankreich.

In dem Daimler-Verfahren wurden auch der französische Lagardère-Konzern und sieben derzeitige oder frühere Manager des inzwischen in Airbus Group umbenannten europäischen Luftfahrt- und Rüstungsriesen EADS angeklagt. Hintergrund ist der Verkauf von EADS-Anteilen Ende 2005 und Anfang 2006, bei dem die Angeklagten von konzerninternem Wissen profitiert haben sollen.

Daimler, Lagardère und damalige EADS-Manager hatten in großem Stil Aktien des Airbus-Mutterkonzerns verkauft – bevor dieser im Juni 2006 Lieferprobleme beim Riesen-Airbus A380 einräumen musste, was zu einem massiven Kurssturz der Aktie führte.Die französische Börsenaufsicht AMF untersuchte die Vorfälle. Ende 2009 wurden alle Beschuldigten vom Vorwurf des Insiderhandels entlastet. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden aber fortgesetzt und mündeten in den Prozess.

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