Grammer versucht den Sachverhalt klarzustellen und den Großteil der Vorwürfe als "nicht-die-Gesellschaft"-betreffend darzustellen. Bei Ad-hoc-Pflichten geht das nicht, wobei gerade dieser Komplex oft schwierig einschätzbar und möglicherweise durch unterschiedliche Sichtweisen zu Gesetzesverstößen führen könnte. Wie gesagt könnte - hier fehlen uns weitere Informationen, um eine Einschätzung vorzunehmen. "Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen hat am 11. Februar 2020 eine Presseinformation veröffentlicht. Darin heißt es, dass gegen sechs Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz ermittelt werde. Eine dieser Personen stehe im Verdacht, als sog. "Tippgeber" zuvor Insiderinformationen weitergegeben zu haben.
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