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Freitag, 02.12.2016 07:03 von | Aufrufe: 205

Presse: Bund muss umstrittenes 'Cum-Cum'-Rundschreiben ändern

Flagge der Bundesrepublik Deutschland. ©unsplash.com

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Streit um Steuerschlupflöcher für Banken bei Dividendengeschäften ("Cum-Cum") zwischen dem Bund und Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Runde. Das Bundesfinanzministerium muss nach Informationen des Bayerischen Rundfunks und des "Handelsblatts" (Freitag) auf Druck von zehn Ländern ein umstrittenes Rundschreiben in dieser Sache zwar ändern. Dieses spielte den Ball (Ball Aktie) aber umgehend zurück und will von den Ländern wissen, inwieweit das Schreiben klargestellt werden soll.

Bei dem Disput geht es im Kern darum, dass der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) dem Bund bei der Behandlung von Banken in puncto "Cum-Cum"-Geschäft "Kumpanei" und schlechten Umgang vorwirft. Seiner Auffassung, die dem Bericht des BR und "HB" zufolge einige Experten teilen, kommen die Banken im am 11. November veröffentlichten Rundschreiben in puncto Kapitalertragssteuern aus den umstrittenen Dividendengeschäften zu gut weg.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU), in dessen Bundesland Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) und Commerzbank (Commerzbank Aktie) sitzen, hatte das Finanzministerium dagegen für die Klarstellung gelobt. Er hatte Mitte November angekündigt, dass einige Banken auf Grundlage des Rundschreibens unerfreuliche Post bekommen. Da der Bund von den Ländern gefordert hat, welche mehrheitsfähige Klarstellungen vorgenommen werden sollen, gelte das Schreiben vorerst weiter.

Walter-Borjans sieht sich aber mit dem Beschluss der zehn Länder vom Donnerstag bestätigt. "Auf dieser Grundlage können wir Banken belangen, die mit ihren Geschäften das Ziel verfolgt haben, Aktieninhabern zu einer milliardenschweren Umgehung der Kapitalertragsteuer zu verhelfen", sagte er. Schützenhilfe erhält er von SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider: "Jetzt ist klar, dass Cum-Cum-Geschäfte überall verfolgt werden müssen - auch in Hessen."

Hintergrund des Streits sind inzwischen geschlossene Steuerschlupflöcher über umstrittene Dividendengeschäfte - sogenannte Cum-Cum-Gestaltungen. Über die Aktiengeschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Bund und Länder hatten sich bereits darauf verständigt, dieses Steuerschlupfloch per Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2016 zu schließen. Der Bundesfinanzhof hatte die "Cum-Cum-Geschäfte" im August 2015 als unzulässig kritisiert./zb/enl/fbr


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