Porschefahrer scheitert mit Klage

Dienstag, 25.04.2017 15:11 von Handelsblatt - Aufrufe: 219

Wegen möglicher Abgas-Manipulationen aus dem Leasingvertrag raus? Das wollte ein Porschefahrer erreichen – und scheiterte vor Gericht. Der Kläger muss sein Auto jetzt vorerst behalten.

Ein Porschefahrer ist mit seiner Klage wegen möglicher Abgas-Manipulationen an seinem Auto vor Gericht gescheitert. Der Mann wollte einen geleasten Cayenne-Geländewagen zurückgeben - er sah sich wegen des Abgasskandals arglistig getäuscht. Die Leasingfirma hatte die Kündigung aber abgelehnt. Vor dem Heilbronner Landgericht war der Kläger zuvor bereits unterlegen, das Stuttgarter Oberlandesgericht sah in einem Urteil vom Dienstag ebenfalls keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung. (Az. 6O135/16)

Der Fahrer eines Porsche Cayenne mit Benzinmotor sah sich als Opfer von Abgasmanipulationen. Der Autobauer hat zwar diese bei 13.000 Cayennes in den USA eingeräumt - allerdings besitzen diese einen Dieselmotor. Der Mann hielt aber illegale Eingriffe am Benzinmotor ebenso für möglich und kündigte Ende 2015 seinen Leasingvertrag. Die Leasingfirma lehnte dies ab. Mit dem Urteil läuft der Vertrag nun weiter, der Käufer behält sein Auto.

Vor einigen Wochen hatte der Richter am Stuttgarter OLG dem Kläger bereits empfohlen, seine Klage fallen zu lassen. Der Mann hatte aber auf einem Urteil bestanden. Eine Neuauflage des Falls vor dem Bundesgerichtshof wird es nicht geben - zum einen ließ das OLG-Urteil eine Revision nicht zu, zum anderen verzichtet der Mann auf eine Anfechtung der Nichtzulassung.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse