BRAUNSCHWEIG/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Anwalt von VW
Scharf betonte: "Herr Pötsch hat sich nichts vorzuwerfen." Der Manager habe zwar bereits im Sommer 2015 - also vor dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals am 18. September - "mehrfach Berührung mit der US-Dieselproblematik" gehabt. Scharf erklärte jedoch: "Keine dieser Informationen hatte vor der Veröffentlichung der Notice of Violation (Bekanntmachung der Verstöße durch die US-Behörden) am 18.09.2015 Inhalt und Qualität, dass für ihn daraus eine kapitalmarktrechtliche Relevanz erkennbar war." Weder die vorsätzlichen Abgasmanipulationen noch die finanziellen Sanktionen der US-Behörden seien für den damaligen Finanzchef von VW "vorstellbar oder absehbar" gewesen.
Pötsch, Diess und Winterkorn wird vorgeworfen, Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die Risiken der Dieselaffäre informiert zu haben. Sein Mandant habe sich "in diesem Verfahren sehr früh und ohne Aktenzugang der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft gestellt", sagte Scharf. "Herr Pötsch hatte nichts zu verbergen."/jap/DP/men
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