BERLIN (dpa-AFX) - Die neuen Regeln für Lebensversicherer zur Kappung der Ausschüttungssummen für Kunden könnten schon im Juli in Kraft treten. Das zeichnet sich nach den ersten Beratungen des Bundesrates über den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition ab. Die Länderkammer erhob am Freitag zunächst keine Einwendungen. Eine endgültige Zustimmung des Bundesrates am 11. Juli scheint möglich.
Die künftigen Vorgaben können für Kunden, deren Vertrag bald endet oder die ihre Police demnächst kündigen, Einbußen bedeuten. Die Regeln gelten vom Tag nach Verkündung im Gesetzblatt an. Das könnte nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten Ende Juli/Anfang August der Fall sein. Mit dem Gesetz sollen die unter den Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden.
Wesentliches Ziel ist, die langfristigen Zusagen an alle Kunden zu sichern. Versicherte bei Kündigung oder regulärem Ablauf sollen nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Unternehmen dürfen diese nur insoweit ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten gesichert sind. Können Garantieleistungen erfüllt werden, kann auch ausgezahlt werden. Zudem entfällt die Begrenzung bei steigenden Kapitalmarktzinsen. Zum 1. Januar 2015 soll ferner der Garantiezins für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden./sl/DP/stb
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